19. Jahrhundert

1800 Ende des 18. und Anfangs des 19. Jahrhunderts machten sich viele „Freigeiste“ auf den Weg, unsere nähere Umgebung und deren Geschichte zu dokumentieren. Das Gebiet um den „Eselteich“, in der Flurkarte heute noch als „Sumpfrücken“ bezeichnet, ist durch den Botaniker und Pfarrer von Laas, Magister Frege, in der Fachwelt der Botanik bekannt gemacht worden. (25) Er beschrieb gewöhnliche und seltene Sumpfpflanzen wie Wiesenschwertlilie, Wasserschwaden, Meerbinse, Meerampfer, Wasserfenchel, Bittersüß, Igelkolben, Wasserfeder und auch noch seltenere Arten im Gebiet des Eichbuschs und Sumpfrückens. Im nassen „Eichbusch“ waren die Eichen noch dominant, gefolgt von Moorbirke und gewöhnlicher Hängebirke. Im Bereich links vom Eichbusch in Richtung des Wegs nach Strehla sind bis heute beim genauen Betrachten, nach dem Ackern auf dem Feld, noch die Spuren einer Torfbildung zu sehen. Sie war durch organische Ablagerungen das Ergebnis der letzten Eiszeit und hatte ca. einen Meter Mächtigkeit. Der ehemalige „Kirchwald“ und das „Bornholz“ zwischen Oberreußen und dem heutigen Forberge hatte eine seltene und besondere Zierde zu bieten, den Vielblütigen Weißwurz. Mit seinen blauen Früchten, den Heidelbeeren ähnlich, war er allerdings sehr giftig. Die Märzenbecher und der Hain- Felberich sind seit dem 1. Weltkrieg leider verschwunden. 

Ein Italiener versuchte in Strehla mit dem Anbau von Maulbeerbäumen die Zucht von Seidenraupen. Das Vorhaben scheiterte aber durch Verschuldung.

1802 wurde in Preußen und Bayern die Schulpflicht eingeführt. In Sachsen wird sie 1835 und in ganz Deutschland erst 1919 offiziell eingeführt. Der Bildungsstand der Landbevölkerung war noch sehr mangelhaft. Das Streben nach Bildung wuchs aber stetig. Einige Bauernkindern haben trotz ihrer täglichen Arbeit mit großem Lerneifer es zu Anerkennung in den Herrenhäusern und Universitäten gebracht. Nikolaus Schmidt aus dem Vogtland und Christoph Arnold aus Leipzig sind durch astronomische Beobachtungen und Berechnungen berühmt geworden und der Halbhüfner Johann Ludewig hat es mit 21 Jahren zum Steuereinnehmer und 1754 zum Ortsrichter gebracht. Im Band II seiner Chronik „Aus Strehlas vergangenen Jahren schrieb Ruppel „seit Menschengedenken haben Großrügeln und Reußen sich einen Katecheten, einen Kinderlehrer zu halten gegönnt“.Erst 1808 wurde die Anstellung von Kinderlehrern in den Dörfern aber als zulässig erklärt.

Gemälde: Dorfschullehrer

Die Lehrer waren oft alleinstehend und erhielten neben dem Schulgeld, Unterkunft, Verpflegung und auch die Wäschereinigung durch die Eltern der Kinder. Es war eine Reihe- oder Wandelschule (7). Der Unterricht wurde in den Wohnungen abgehalten und zwar so viele Wochen lang, wie schulpflichtige Kinder bis zur 5. Klasse unterrichtet werden mussten. Unterrichtsfächer waren Katechismus (Christenlehre), Singen, Lesen und Schreiben. 1724 wurde Rechnen und 1773 auch Geschichte, Erdbeschreibung und Naturkunde im Unterricht eingeführt. Ab der 5. Klasse war es den Eltern erlaubt die Kinder nach Strehla in die Mädchen- oder Knabenschule in der Nähe der Kirche zu schicken. Die Lehrer waren 1824 Magister M. Cr. Münckner aus Grimma, ab 1835 Diakon F.E. Fischer aus Oederan und F.A. Römhild aus Elsterberg. Zusätzlich wurden als Hilfslehrer angestellt an der Knabenschule K.A. Löwe aus Zabeltitz und seit 1820, der 1805 in Lichtensee geborene J.A. Förster. Der Einstieg ins Berufsleben mit 15 Jahren als Hilfslehrer ist schon ungewöhnlich (17). Reußens erster nachweisbarer Lehrer war Johann Clauß aus Griebethal (29), der von 1797 bis zum 12. März 1810 in seinem Haus Nr. 10 wohnte (ehem. Clauß Nr. 8). Ab 1811 wurde für die Nebenschule Reußen offiziell auch der sehr junge Lehrer G.F. Haupt, geb. 1893 in Bloßwitz, eingestellt. Er könnte in einem der Gemeindehäuser oder bei einem Bauern gewohnt haben. Bekannt ist, dass ein Schulneubau angedacht war und der Katechet abgeschaft werden sollte. Die Gemeinden Großrügeln, Oppitzsch und Reußen konnten sich aber nicht auf einen Standort für diese Schule einigen. Die Kinder sollten daraufhin in die Schule nach Strehla gehen und das Schulgeld ab Johannis (Ende Juni) 1809 vierteljählich bezahlen. Trotz ständig wiederholter Eingaben und Proteste, der zwischenzeitlich erneuten Zustimmung des Amtes und die Bereitstellung von Geldern zum Bau einer Vereinsschule für die drei Gemeinden konnten man sich wieder nicht über den Standort einigen. 1838 wurde daraufhin von der Schulbehörde angewiesen, dass die Kinder von Großrügeln ab sofort in die Schule nach Strehla gehen mussten. Das gleiche betraf die Kinder von Reußen und Oppitzsch zum 1. September 1840. Da Lehrer Löwe 1838 aus Strehla wegzog, wurde ein neuer Kantor als Lehrer für die Knabenschule eingestellt und im Beisein der Dorflehrer aus Sahlasan, Görzig und dem Lehrer Haupt aus Reußen in sein neues Amt eingewiesen (6). Damit war klar, dass die Kinder bis 1840 noch in Reußen unterrichtet worden und dann mit ihrem Lehrer Haupt auch in die Schule Strehla gehen mussten.

1804 konnte man Ende Januar bereits barfuß gehen“(40)

1806 Im Friedensvertrag von Posen wurde Sachsen gezwungen, dem Rheinischen Bund, der von Napoleon geführten Allianz, beizutreten. Sachsen verhielt sich am Anfang der „Koalitionskriege“ neutral, trat dann aber widerwillig, der Siebenjährige Krieg war noch in schlechter Erinnerung, dem von Preußen geführten Rest des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ gegen Napoleon bei. Nach der vernichtenden Niederlage des Bundes bei Jena und Auerstädt besetzte Napoleon Sachsen. Er verlangte Kontributionen von zwei Millionen Franken und von den gefangenen Offizieren den Eid, nie wieder gegen Frankreich zu kämpfen. Der Kurfürst stellte daraufhin Napoleon 20.000 Soldaten für den bevorstehenden Krieg gegen Preußen zur Verfügung. Als Gegenleistung verzichtete Napoleon auf die Kontributionen und erhob am 20. Dezember 1806 Kurfürst Friedrich August den III. als Friedrich August den I. zum König und Sachsen zum Königreich. Preußen wurde im darauffolgenden Krieg besiegt und Sachsen verlor durch den Friedensvertag von Tilsit 1807 zwar einige angestammte Gebiete, bekam dafür aber ehemalige preußische Gebiete wie die Lausitz und polnische Gebiete. Den sächsischen Bauern, die nicht am napoleonischen Feldzug beteiligt waren, wurden als Heeresdienst Fuhrleistungen auferlegt. Die verletzten napoleonischen Soldaten sollten von Großenhain über Riesa, Strehla und Oschatz nach Leipzig transportiert und verpflegt werden. Durch die von Napoleon über Europa verhängte Kontinentalsperre wurden keine englischen Waren mehr eingeführt. Alles was Sachsens Wirtschaft jetzt herstellte, konnte nun vorrangig verkauft werden und brachte einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung. Sachsen stand nun treu an der Seite Napoleons und wurde immer wieder in die Kriege einbezogen. Als Dank für die 13.000 Soldaten, die Sachsen Napoleon im Krieg gegen Österreich 1809zur Seite stellte, erhielt es Teile ehemaligen österreichischen Gebietes in Polen und Krakau. Ende März 1812 brach ein 21.000 Mann starkes sächsisches Armeekorps unter Leitung eines französischen Generals mit 7.000 Pferden und 48 Geschützen nach Russland auf.

1808 durch Ernteausfälle kam es zu einer großen Teuerungswelle und Unruhen unter der Bevölkerung. Der Kurfürst ließ daraufhin aus den Militärmagazinen (vergl. Magazinhufe) 35.000 Scheffel Korn und 11.000 Zentner Mehl gegen geringe Bezahlung verteilen (6).

1811 Im Januar ging man Barfuß, im März blühten die Bäume, im Mai begann die Ernte und im August war Weinlese. (40)

1813 kehrten ein wenig mehr als 1.000 von den 21000 sächsische Soldaten mit den Franzosen aus dem Krieg mit Russland zurück. Die große Anzahl der Zurückgekommenen war verseucht oder verwundet und breitete über Sachsen ein Leichentuch aus. Schrecklichen Szenen müssen sich in den großen Städten bei der Unterbringung der Verwundeten und Kranken abgespielt haben. In Strehla über die Elbe kommend, verursachten sie der Stadt und den umliegenden Dörfern erhebliche Kosten und verbreiteten Fleckfieber, Typhus und Ruhr. Neben den Transportleistungen der Verwundeten und Kranken durch die Bauern beschlagnahmten die Franzosen auch große Mengen Vieh. Am 14. Oktober, die Franzosen waren gerade Richtung Leipzig abgezogen, kamen die Verfolger, russische Soldaten und Kosaken, durchgezogen und verlangten ebenfalls Geld und Vieh (6). In der Völkerschlacht bei Leipzig vom 16.-19. Oktober standen sich eine halbe Millionen Soldaten gegenüber. Die Allianz aus Russland, Preußen, Österreich, Schweden und deutsche Freischärler stellten die geschwächte französische Armee und schlug sie nach drei Tagen in die Flucht. Noch im Verlaufe der Schlacht am 18. Oktober traten 3.000 sächsische Soldaten mit ihren Offizieren zu den Verbündeten über. Später, wo es um die Aufteilung Sachsens ging, wurde dieser Akt als Willen des sächsischen Volkes und Entscheidung für das nationale Zusammenwachsen gedeutet und gewürdigt. Am 19. Oktober gegen Mittag wurden die französischen Truppen aus Leipzig verjagt, König Friedrich August I. verhaftet und in Berlin inhaftiert. Die europäischen Großmächte drängten die Armee nach Frankreich zurück und besetzten Ende April 1814 Paris und erzwangen die Abdankung Napoleons. Der allgemeinen und kriegerischen Geschichte von Sachsen sind natürlich keine konkreten Spuren zu Reußen abzuringen. Sicher ist aber, dass die vom Sachsenkönig zwischen 1806 und 1813 für Napoleon bereitgestellten 53.000 Soldaten große Lücken in die Bauernschaft gerissen hatten. Nicht eingerechnet die Soldaten, die in der Völkerschlacht bei Leipzig ihr Leben verloren und die Opfer durch Krankheiten unter der Zivilbevölkerung. Die Auswirkungen der Befreiungskriege ließen ein neues Gesundheitsbewusstsein erwachen, sich endlich, nicht nur theoretisch, mit der Seuchenvergangenheit zu beschäftigen.

1814 im September erkrankte die ganze Familie des Gutsbesitzers Johann Georg Henker an Nervenfieber, an dem der Bauer auch verstarb. Er hinterließ seine Frau mit fünf unmündigen Kindern. Beim Nervenfieber handelt es sich um eine hochansteckende Form des Typhus, die ähnlich der Pest, mit vergleichbarer Anzahl an Toten in ganz Deutschland wütete. Im Jahr zuvor sind allein in der Kirchfahrt Strehla 154 Personen, davon 100 aus Strehla, gestorben. Ursache für den Tod auch vieler Kinder soll fehlender Impfstoff im Vorjahr gewesen sein (8). Es ist also durchaus möglich, dass noch andere Reußner erkrankt oder verstorben sind. Auslöser waren mit Typhus und anderen Krankheiten infizierte, durchmarschierende und lagernde Truppen oder die von den Bauern geforderten Transporte. Für die Familie Henker war das eine Tragödie, die 300 Jahre früher die Familie noch in die Leibeigenschaft getrieben hätte und das Land samt Bauerngut wieder an den Rittergutsbesitzer gefallen wäre. So war das Gesetz der „Erbuntertänigkeit“ der Landbesitzer. Für uns heute kaum vorstellbar, beginnen für die Familie mit einem Vormundschaftsverfahren vor dem Schönberg`schen Gericht zu Bornitz, das mit 15 Verhandlungen zum Erbe nach 28 Jahren erst endgültig abgeschlossen werden konnte. Die Gerichtsbarkeit der Schönbergs entsprach dem Jahrhunderte alten System der Gerichtsbarkeit durch den Adel in Verbindung mit einer Gewaltenteilung durch beauftragte Untertanen. In den größeren Dörfern nannte man solche Gerichte auch „Dingstühle“. Die Richter waren die großen Grundbesitzer ab drei Hufen Landbesitz und von ihnen ausgesuchte Personen wurden Dorfrichter und Schöppen (Schöffen). Sie kannten sich im Dorf aus und versuchten im Vorfeld schlichtend auf die Kontrahenten einzuwirken. Mitte des 19. Jh. wurden solche Dingstühle auch als „Richtergut“ bezeichnet und waren mit einigen zusätzlichen Privilegien an den Besitz und dieses Amt gebunden. Der Titel konnte ab 1815 auch vererbt werden, wenn der nötige Grundbesitz vorhanden war und die Bestätigung eines Gemeinderates vorlag. Da im Falle Henker nicht nur die Kinder, sondern auch die Frau in dieser Zeit noch rechtlich unmündig war, musste für alle ein Vormund festgelegt werden, der deren Interessen vor Gericht vertrat. Das übernahm für die Ehefrau der Dorfrichter David Kretschmar aus Großrügeln. Für die drei Jungen übernahm das ein Verwandter mütterlicherseits, der Halbhüfner Johann Gottfried Käseberg aus Pochra und für die zwei Mädchen der Halbhüfner Johann Karl Friedrich Kießling, Bauer aus Reußen und Oheim (Onkel) der Witwe. Es galt den Nachlass, das Hoferbe und die Erbfolge in allen Möglichkeiten penibel genau festzulegen und deren Einhaltung nach einem festgelegten Plan zu kontrollieren und zu dokumentieren. So wurde u.a. festgelegt, was jeder vom Erbteil an Geld und Wertsachen zu erhalten und wer bei Heirat Anspruch auf ein Hochzeitsessen mit genau festgelegtem Menü hatte.

Gleichermaßen will die Mutter einer jeden ihrer beiden Töchter, wenn sie sich verheurathen, eine Hochzeit, auf einen Abend und ein Frühstück, für Fünfzehn Personen, ohne Entgeld ausrichten, und dabei Suppe, ein Gericht Fleisch, Fische, Braten, ein Gemüse, und weis Brod, nach dem Essen aber Butter und Käse, hinlängliches Backwerk, wie gewöhnlich, zum Aufsetzen und Theilen, sowohl übrigens Bier und Brandwein geben. Der zum Hochzeitsgeschenk verehret werdende Hausrath, soll den jungen Eheleuten, das Geld aber der Mutter, als Ausrichterin der Hochzeit, bleiben. Dabey ist den Töchtern die Wahl gelassen, ob sie sich eine solche Hochzeit ausrichten laßen, oder dafür Zwölf Thaler Geld von der Mutter bezahlet nehmen wollen.

Verlaßenschafts-Verzeichniß
des verstorbenen Johann George Henkern zu Reußen
Ein Halbhufenguth, laut Haußbrief vom 30. April 1791

Cap. II (2) An Inventarium
Ein Wagen mit allem Zubehör
Ein Pflugk
Ein Haken
Ein paar Eyden (Enten)
Zween Ochßen (Ochsen)
3 Kühe
Eine jährige Kalbe
Acht Hühner
Eine Getreide- und ~Gerßte(ernte)
(ein) (anbest.) Dengelstöckgen und Hammer
Drey Dreschflegel
Eine Getreideferge ( Rechen)
Eine Wurfschaufel
(große leichte Schaufel um das Getreide von der Spreu zu trennen)
Ein Viertel, zum Getreidemeßen (Meßeimer)
Eine Axt
Ein Beil
Eine Radehaue (eine große Hacke)
Eine Schippe
Ein Spaten
Eine Brandweinblase (anb.) Zubehör

Cap III (3) An Kleidungsstücken
Ein schwarztuchnes Kleid,Rock und Weste
Ein grüner Tuchrock
Eine tuchne Weste mit Ermeln
Eine cattune Weste
Eine wollne Weste
Ein paar schwarze manchesterne und
Ein runder Hut
Eine schwarze Pudelmütze
Ein paar wollne Strümpfe
Ein´paar Zwirnstrümpfe
Zwey paar rindslederne Stiefeln

Cap IV (4) An hölzernen Geräte
Eine Lade
Ein alter Kleiderschrank
Eine halbe Tonne, zum Trinkenfüllen
Eine Bütte zum Sauerkraut einlegen
Ein Faß
Zwey Wasserkannen
Zwey Spahnbetten

Cap V (5) An Federbetten
Zwey Deckbetten
Vier (Pfühle) mit Uiberzügen
Vier Bettücher, ein flachsenes Bettuch
Und Zwey Grobe Leinbetttücher

Cap VI (6) An Barschaften
Zwei Thaler 12 ~

Das Verzeichnis zeigt den damaligen Lebensstandard einer Bauernfamilie. Das gesamte Inventar, einschließlich Gebäuden, Vieh und Ernte bildete, auf Grund meist fehlender Barschaft, den zum Kauf der Wirtschaft festgelegten Wert. Das bedeutete, dass alle im Kaufvertrag aufgeführte Positionen der Wertermittlung an den Käufer übergingen und der Hoferbe festgelegte Anteile pro Jahr an die anderen Erbberechtigten auszuzahlen hatte. Bei Verkauf an Fremde ging man oft nur mit den Kleidern am Leib und ein paar kleinen Dingen vom Hof.                                                                                                                              Zu den Arbeitsbedingungen im 19. Jhd. finden sich in der Broschüre „Die Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion in Strehla bis 1945“ von Lothar Schlegel ausführliche Schilderungen.

1815 Friedrich August, König von Sachsen, wurde der Kollaboration mit Napoleon bezichtigt und war in Berlin eingekerkert. Im Mai musste der König, als Folge des Krieges, große Teile seiner Ländereien an die Allianz gegen Napoleon abtreten. Es ging um die Aufteilung der polnisch- sächsischen Gebiete. Die Ansprüche Russlands und Preußens auf die Gebiete entwickelten sich fast zu einem neuen Krieg. Preußen erhielt aber nicht, wie erhofft, ganz Sachsen, sondern nur den nördlichen Teil. Das war u.a. das damalige Amt Mühlberg mit seinen Dörfern. Nur wenige Kilometer trennten nun das sächsische Reußen von der Verwandtschaft in Staritz, jetzt Preußen. Friedrich August wand sich mit diesem Schreiben an seine ehemaligen Untertanen.

1815 Am 12. Dezember wurde in einer 2. Gerichtsverhandlung festgelegt, dass die Witwe Henker das Gut bis zur Volljährigkeit des jüngsten Sohnes 1828 als künftige Gutsbesitzerin weiterführen darf. Wie üblich wurde die zukünftige Versorgung und Unterbringung der Mutter bis zu ihrem Tod durch den Hoferben in allen Einzelheiten der Versorgung mit Naturalien nach der Übernahme des Gutes schriftlich festgelegt. Ihr standen außer Produkten aus der Feldwirtschaft, Viehzucht und Brennmaterial, auch ein Viertel der jährlich abgefischten Fische aus den auf dem Gut befindlichen Wasserlöchern zu.

„Einen halben Scheffelsack voll dergleichen weiße Rüben, wenn diese gerathen, Den vierten Theil von allem Obste, das im Garten, oder auch auf dem Dorfe erbauet wird, Den vierten Theil der Fische, welche aus denen zum Gute gehörigen Waßerlöchern gefischt werden, bey  jedesmaligen Fischen dieser Löcher.“

D. h., dass sich im ehemaligen Obstgarten des Grundstückes an der Straße nach Oppitzsch weitere kleine Teiche befanden. Sie waren Teil eines Grabensystems gewesen oder Aushublöcher, aus denen der zum Hausbau benötigte Lehm gegraben wurde. Reußen hatte zwar nicht den durchgängigen Auen-Lehm wie in den Abbaugebieten der beginnenden Produktion in den Ziegelwerken aber durchaus größere Flächen mit sogenannten „Lehmlinsen“. Es war also möglich, dass noch mehrere Bauern solch ein „Wasserloch“ hatten und zur Fischzucht nutzten. In Oberreußen gab es noch fünf Feuerstellen mit 34 Einwohnern im Vorwerk und vier Dreschergärten. In den Chroniken wurden nun schon alle Familienmitglieder aufgezählt.  Am 29. Dezember abends gegen 21.Uhr brennen in Reußen die Schänke und zwei Bauerngüter. Wenn der Brand von der Gastwirtschaft ausgegangen ist kann man vermuten, dass es sich dabei um die beiden Güter rechts und links neben der damaligen Schänke handeln könnte. Die Karte von 1880 zeigt noch den alten Gasthof. Die Wirtschaft war noch ein Halbhufengut als Schanknahrung und kurzeitig ab 1838 wahrscheinlich auch Hufschmiede.

1817 wurden vom Strehlaer Bürgermeister Entschädigungen für das von den Franzosen weggetriebene Vieh ausgezahlt (6). Ob es vom Rittergut Bornitz auch für die Bauern von Reußen Entschädigungen gab? Magister Samuel Hoffmann beschrieb in seinen Chroniken von 1817 im 2. Teil „Beschreibung des Amtes Oschatz“ über Reußen folgendes: „Von Reußen gehören hierher (gemeint ist zum Rittergut Bornitz) 56 Einwohner in 11 Feuerstätten, worunter 4 Hufen-, 3 Halbhufengüter und ein Gemeindehaus sind, mit 9 Pferden, 16 Ochsen, 30 Kühen, 2 ¼ Scheffel 1 ½ Metzen Garten, 275 ½ Scheffel 1 Metzen Acker, 18 ¼ Scheffel 2 ½ Metzen Wiesen, 4 ¼ Scheffel 2 Metzen Holzland, 3 Scheffel 1 Metzen mit Obstbäumen besetzter Dorfplatz, 403 ½ vollen, 336 gangbaren, 67 ½ decrem. Schocken, 1 Thaler 17 gl quater Beitrag, 5 Spannhufen, 6 Ruthen, 7 Magazin und 7 Marschhufen. Dem Amt stehen nur die Dienste und die Hufengelder zu. Der Hufenzins macht von jeder Hufe jährlich 3 Taler. 12 gl. Dies beträgt von 2 Hufen jedes Quartal 1Taler. 18 gl. b.“

In den „Historischen Nachrichten aus dem Elbtal zwischen Gröba und Strehla“ wurden die restlichen drei Bauerngüter beschrieben, die aber zum Rittergut Merzdorf gehörten: „Von Reußen gehören 19 Einwohner in 4 Feuerstellen oder 3 Halbhufengüter und eine Häusler Wohnung, mit 6 Ochsen, 10 Kühe, 3 ½ Metzen Garten, 7 ¾ Scheffel Acker; 1 ¾ Scheffel 2 Metzen Wiesen; 2 ¼ Scheffel Strauchholzland, nebst 97 vollen gangbaren Schocken, 9 Groschen Beitrag, 2 Magazin- und Marschhufen zu Merzdorf.“

In der Summe bestand Reußen zwischen 1800 und 1817 also aus 75 Einwohnern in vier Hufen-, sechs Halbhufengütern, zwei Gemeindehäusern und einer Häusler Wohnung mit gesamt 15 Feuerstellen und hatte einen respektablen Familiendurchschnitt von fünf Personen pro Haushalt nach diesen Kriegszeiten. Die vier zu Bornitz gehörenden Hufengüter von Reußen waren mit Sicherheit die heutigen Gehöfte Nr. 3, 6, 7 und ehemals Nr. 8 Köckhardt. Durch Gerichtsakten bestätigt, gehörte der Halbhufenhof Henker auch zum Rittergut Bornitz. Spekulativ wird es bei den restlichen fünf Halbhufengütern, wovon drei zum Rittergut Merzdorf gehörten. Auf Grund der Lage der Felder zu den Grundstücken und einigen Gerichtsdokumenten könnten die heutigen Gehöfte Nr. 1, 2, 16 und Teile der alten Nr. 8 zu Merzdorf gehört haben. Eine Feuerstätte bedeutete in dieser Zeit auf dem Bauernhof einen Dreigenerationenhaushalt von Minimum fünf Einwohnern. Gesicherte Personenzahlen sind aber nur vom Halbhufengut Henker mit sieben Personen von 1800 -1814 bekannt. Wenn man sich jetzt den Bestand an Vieh, Acker und das Dorf selbst ansieht, wird es mit den Maßeinheiten komplizierter. Es gab schon damals zaghafte Versuche, die regionalen und ländereigenen Maßsysteme zu vereinheitlichen, aber nur mit mäßigem Erfolg. Ein Blick in Maßeinheiten dieser Zeit macht klar, wie unendlich kompliziert der Handel und die Verrechnungen waren. Um die Beschreibungen der Besitzungen des Dorfes deuten zu können, wurden die Benutzung sächsischer Maßeinheiten ab 1840 zu Grunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass die vier großen Bauern je zwei Pferde, zwei Ochsen und vier bis sechs Kühe hatten. Die Halbhufengüter brauchten auf alle Fälle auch zwei Ochsen und ein bis drei Milchkühe. Zur Beschreibung des Dorfes bedarf es weiter einer kurzen Erklärung der Maßeinheiten. Ein Scheffel war ein Raummaß für Schüttgüter. Für den Bauern war das die Maßeinheit, die er an Getreide benötigt, um einen Acker zu bestellen. Ein Scheffel sind ca. 107 Liter. Die Metze war eine Untereinheit und bedeutet ca. 6,5 l, also ein Scheffel hat ca. 16,5 Metzen, was 107 l entspricht. Ein sächsischer Acker entsprach ab 1871  300 Quadratruthen á 11,5483 m² = 3464,449 m², was wiederrum 0,3464 ha entspricht. Also hatte Reußen gesamt an Gartenland ca. 0,9814 ha, an Acker ca. 98 ha. Bei 24 ha für die sächsische Hufe ergibt das für sechs Hufen gesamt rund 144 ha, an Wiesen gesamt rund 7,06 ha, an Holzland (Wald) ca. 14,65 ha. Das könnte der Fläche Richtung Eselteich entsprechen, die gegen Ende des 19. Jh. abgeholzt wurde. Strauchholzland entsprachen 0,779 ha. Der mit Obstbäumen besetzte Dorfplatz ergab eine Fläche von rund 1,096 ha. Der 1910 zugeschüttete Dorfteich bestand als „Ententeich“ sicher schon länger war aber wie die Fischteiche auf keiner Karte eingezeichnet. Bei den nachfolgenden Bezeichnungen Schocken handelt es sich um Steuerabgaben, die der Lehensherr als Amtsuntertan an den Landesherrn auf Grundlage eines Grundstückkatasters von 1628 abzuführen hatte (Kleber S.173). Die Rittergutsbesitzer verlangten die Steuer als Abgaben in Form von Naturalien und Geld von den Bauern. Ein Schocken sind 20 Garben einer Getreidesorte. Für das Rittergut Bornitz waren das 403 volle, 336 gangbare (mittlere oder normale) und 67 verminderte Schocken á 20 Garben. Dem Amt Oschatz waren für errechnete 5 ½ Hufe je 3 Taler 12 Groschen gesamt 16,5 Thaler 66 Groschen abzuführen. Für die zu Merzdorf gehörenden Höfe waren das 97 Schocken für das Rittergut und 9 Groschen fürs Amt. 1830 zerfielen langsam die feudalen Strukturen in ganz Deutschland.

1830 Einige Neuregelung gab es mit der Beschneidung der Privilegien des Adels und der Landbesitzer allgemein. Auch im Bürgertum der Städte regte sich der Drang nach Freiheit und führte im ganzen Land zu Unruhen. Am 29.11. errang man auf Drängen der Stände eine Mandat zur Errichtung von Kommunalgarden zur Erhaltung der „Allgemeinen Sicherheit“ und am 15.12. das Mandat zur Wahl von Repräsentanten der Kommunen und einer Städteordnung.

1831 am 04. September wurde eine Verfassung und eine 2 Kammer Ständeversammlung in der konstituellen Monarchie Königreich Sachsen eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen waren: Heimats- und Bürgerrechte; Rechte für alle unter dem Schutz der Verfassung; die Freiheit der Person und deren Eigentum sind keiner Beschränkung unterworfen; keiner kann gezwungen werden sein Eigentum oder sonstige Rechte an den Staat abzutreten, Ausnahme zu Wohl der Allgemeinheit gegen Entschädigung. 1832 kam es zur Ablösung des Dienstzwanges der Bauern. Die Bauern hatten das Recht, ihre Frondienste zu verweigern, waren aber weiter abgabepflichtig. 1835 wurde dann auch die „Erbuntertänigkeit“ abgeschafft, die es dem Gutsbesitzer erlaubte, bei Nichterbringung der Abgaben, z.B. nach dem Tod des Bauern, sich den Hof zu vererben. Auch wurde der Erwerb von Land durch die Bauern gestattet. Sie konnte sich durch Kauf ihrer Felder eine eigene Existenz aufbauen. In dieser Zeit entstand wahrscheinlich der Klein- oder Gemüsebauernhof des heutigen Grundstücks Nr. 8.

1834 Reußen hatte wieder 96 Einwohner und schon einen gewählten Ortsvorstand.

1835 am 16. März fand vor dem Landgericht Leipzig ein Prozess gegen eine seit 8 Jahren agierend 19 köpfige Räuberbande, vorwiegen aus der Umgebung von Strehla kommend, statt. Sechs der Hauptanführer wurden zum Tode durch das Schwert verurteilt, der Rest erhielt Zuchthausstrafen zwischen 2 und 15 Jahren. Der Kopf der Bande war Johann Gottfried Stein, Knecht aus Strehla. Seine engsten Vertrauten waren der Häusler Karl Gottlob Winkler aus Marschütz, der Schiffsmann Karl Gottlob Albrecht aus Görzig und der Halbhüfner Johann Gottlob Junghans aus Großrügeln. 1838 legte die Witwe von Albrecht im Zuchthaus Waldheim ein umfassendes Geständnis über Untaten der Bande ab. Unter anderem wurden zwischen 1829 und 1832 in Strehla, Görzig, Kleinrügeln und Reußen gegen Bezahlung von Haus- und Hofbesitzern Feuer gelegt um Versicherungen zu kassieren. (23)

1836 In Strehla wird ein Getreidemarkt eingeführt, eine Gelegenheit der Bauern, Erntegut schnell zu verkaufen. Seit 1800 wurde aber schon Kornhandel mit einem Marktkahn zwischen Strehla und Dresden betrieben.

1838 Das Vorwerk in Oberreußen brennt am 2. Juli vollständig ab und wurde an gleicher Stelle nicht wieder aufgebaut. Nach sächsischer „Feuerverordnung“ von 1775 war jeder Eigentümer eines Gutes verpflichtet, Geräte zur Feuerbekämpfung wie Eimer, Stangen, Handspritzen und Laternen vorzuhalten. Offenbar war die Anzahl der Löschgeräte und des Personals zu wenig, um den Brand auf Grund des maroden Zustandes der Gebäude, erfolgreich zu löschen. Oberreußen wird im gleichen Jahr eigenständige Landgemeinde und die Dienste der Dreschergärtner wurden aufgehoben. Das Vorwerk wurde an der Straße von Strehla nach Gröba größer als ursprünglich neu aufgebaut. Die Wasserversorgung des neuen Vorwerkes sicherte u.a. auch eine hölzerne Leitung, gespeist aus einem Brunnen oberhalb des Quellgebietes am Berg. Die Größe des alten Vorwerkes in Reußen ist noch auf der Karte von 1938 erkennbar. Darauf sind auch rot eingezeichnete Gebäude, Wege und die künftige Eisenbahnstrecke Leipzig-Dresden zu sehen. Die Kennzeichnung der Strecke (Fertigstellung 1839) und des Vorwerkes im heutigen Forberge sind eindeutiges Zeichen für die Deutung der Karte. Das heißt, alle rot markierten Kartenteile waren geplant oder befanden sich im Bau. Der alte Weg von Oppitzsch, der durch die Reußner Hohle (Hohlweg) nach Pochra führte, war zurückgebaut oder umgeackert worden. Dieser Weg trennte bis dahin die Felder der Bauern von Oberreußen südlich in Richtung Berg von denen der Unterreußener Bauern. Dafür entstand der Weg von Strehla kommend über den Berg bis Abzweig Pochra neu. Die heutige Straße am Teich war auch noch nicht ausgebaut und es führte ein weiterer Weg oberhalb des Teiches über die Teichwiese nach Unterreußen. Ein Beitrag im Heft 2/1999 des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz beschreibt diese Hohlwege. Die Hohlwege sind im sächsischen Hügelland keine künstlich angelegten Trassen, sondern durch das Befahren mit den Fuhrwerken entstanden. Da es unbefestigte Wege waren, hinterließen die Räder tiefe Spuren und die Zugtiere lockernten den Zwischenraum ständig wieder auf. Einsetzender Regen und Wind trugen das Erdreich über die Jahrhunderte ab, so dass die Erdmassen an den Rändern angehäuft und ein immer enger werdender Graben entstanden.

Karte von 1838 mit den rot eingezeichneten Veränderungen in und ums Dorf

Das war gefährlich für den Bauern, der bei voller Fuhre oft neben dem Wagen lief und nicht selten durch Unachtsamkeit an besonders engen Stellen unter den Rädern zu Tode kam. Es ist auch heute noch zu sehen, dass der Graben gleichbleibend mit ca. 1,5 m Tiefe bis in die Hälfte verläuft und dann flacher wird. Etwa in der Hälfte der Hohle, in Höhe des Quellgebietes der Teiche, trat hier Schichtenwasser aus. Spätestens als diese wasserführende Schicht erreicht wurde, war es unmöglich geworden, den Weg ganzjährig zu befahren und es mussten neue Wege angelegt werden. Einige Zeit später ist wahrscheinlich auch die heutige Straße am Teich gebaut worden. Die Unterreußner Straßen, die damals noch Kommunikationswege genannt wurden, sollten der Gemeinde noch bis ins 20. Jh. Kopfschmerzen bereiten. In der Hohle wurde noch bis Ende der 1980iger Jahre Schafe in den heißen Sommermonaten bis in den Herbst gehalten. Im Frühjahr und Herbst stand dort ständig Wasser. Selbst in trockenen Monaten lief unter der Grasnarbe Wasser und bei Gewitterregen standen die Schafe oft bis zum Bauch im Nass. Wenn die Pflöcke dann nicht mehr hielten, kamen die Tiere oft nachts mit ihren klirrenden Ketten die Dorfstraße entlang bis ans Hoftor.

1838 wurde auch die Sächsische Landgemeindeordnung“ eingeführt, die den Gemeinden die Selbstverwaltung und nach Preußen, auch dem Königreich Sachsen, die fast vollständige Kontrolle über Stadt und Land brachte. Unterreußen musste sich aufgrund der Besitzverhältnisse mit der Eigenständigkeit noch einige Jahre gedulden. Alle bisher für militärische Zwecke entwickelten Karten wurden schrittweise so präzisiert, dass ein Kataster als Grundlage für die genaue Erhebung von Steuern entstand. Vorerst waren jedoch nur die größeren Dörfer betroffen und deren Gemeindeordnungen wurden im Laufe der Jahre mehrmals geändert. 1856 wurden die als „Ortsobrigkeit“ gewählten Bürgermeister abgeschafft und mussten durch einen Ortsvorstand ersetzt werden. 1838 am 6. Juni wird in Sachsen das „Gesetz des Elementarschulwesen“ beschlossen. Es sieht unter anderem den 8jährigen ununterbrochenen Schulbesuch der Kinder, Sommer wie Winter, vor. Bei Zurückhaltung der Kinder wurde eine Geldstrafe von 20 Groschen bis 5 Talern angedroht. Der Besitzer der Leimfabrik Strehla beantragte eine Schulbefreiung von 4 Monate für 13 in seiner Fabrik beschäftigten Kinder. Der Schulvorstand lehnte die Anfrage ab und schlug vor, dass die Kinder Vor- oder Nachmittag die Schule besuchen und in ihrer freien Zeit in der Fabrik arbeiten sollten. Der Fabrikherr erklärte dies für unmöglich, da die Kinder von 3 Uhr früh bis 7 oder 8 Uhr abends ununterbrochen arbeiten müssten. Wegen mühsamer Fingermanipulationen seien für diese Arbeit nur Kinder zu gebrauchen. Daraufhin beschloss der Schulvorstand, dass einige Lehrer sich  bereiterklärten die Kinder am Sonntag zu unterrichten.

Beispielbild Kinderarbeit 19.Jhd

Der Kultusminister des Königreiches äußerte große Bedenken, da es gegen die Vorschriften des Volksschulgesetz“ sei. Er schlug vor  der Fabrikant sollte die Anzahl  der Kinder so erhöhen, dass an 4 Tagen der Woche wechselweise ein Schulbesuch Vor- oder Nachmittags möglich ist. Dieser Beschluss des Kultusministeriums ist nicht ganz so erschreckend wie der des hiesigen Schulvorstandes.  Doch schlimm genug ist er auch. (8) In einem Schreiben an die Schulbehörde in Strehla 1838 zur Erhaltung der Vereinsschulen von Reußen, Oppitzsch und Großrügeln wurde schon vom Gemeindevorstand Großrügeln darauf hingewiesen, das für viele arme und kinderreiche Familien das Schulgeld in Strehla nicht aufzubringen sei. Die Kinder müssten in den Sommermonaten Brotbetteln, dienen oder zur Arbeit vermietet werden. (8)

1839 Am7. April wurde die Eisenbahnstrecke Dresden-Leipzig eröffnet und am 1. Mai die Selbstverwaltung der Gemeinden, auch für Unterreußen, eingeführt. Damit wurde endgültig die spätfeudale Ordnung der Grundherren aufgehoben. Die „Altgemeinden“ bestanden nur noch teilweise aus den begüterten Bauern. Landlose Häusler, besitzlose Hausgenossen, sowie ansässige Handwerker nahmen in der Zahl zu und bildeten einen großen Anteil an der Gemeinde. Die Einführung des allgemeinen Wahlrechtes barg, ähnlich wie bei den Ständen der Städte, auch für die begüterteten Bauern in der Altgemeinde ein gewisses Konfliktpotential. Wie sollte man umgehen mit den “ Besitzlosen“. Es gab ein Aktives Wahlrecht, wählbar für in der Gemeinde Ansässige mit Besitz und unbescholtene Unansässige. Diese durften aber nicht mehr als 1/4 der Mitglieder eines Gemeinderates sein. Für Reußen war das auf Grund der Einwohnerzahl kein Thema. Ein Passives Wahlrecht hatten alle Gemeindemitglieder außer Frauen, Fremde, Geistliche, Schullehrer und Bescholtene (Vorbestrafte). Sie durften wählen aber nicht gewählt werden

1840 In Strehla gibt es die erste Wahl eines Bürgermeisters und Bürgerausschusses. Wenn man sich die Liste der Handwerker zur Stadtratswahl von Strehla ansieht, wird schnell klar, dass man mit der Konkurrenz in der Stadt untereinander schon sehr beschäftigt und darauf bedacht war, keine zusätzliche Wettbewerber von außerhalb, von den Dörfern zu bekommen.

Liste der Handwerker zum Zeitpunkt der Stadtratswahl in Strehla (7)

Schon Anfang des 17. Jh. begannen einzelne Handwerker und Handelsleute ihr Glück auf dem Land zu suchen. Die Nähe zu Strehla und Gröba war für sie sicher nicht problemlos und man versuchte sich in den dortigen Innungen einzubinden. In den Innungen durften aber nur sogenannte „Ehrliche“ Handwerker aufgenommen werden. Die in Ober- und Unterreußen arbeitenden Handwerker zählten darunter. Es gab Schmiede, Gürtler, Schreiner, Fleischhauer und später auch Schuster und Schneider. Erst Ende des 17. Jh wurden die auf dem Dorf arbeitenden Schmiedemeister von den städtischen Innungen anerkannt.

Die in der Stadt arbeitenden Leineweber, Barbiere, Schäfer, Zöllner, Bader, Stadtknechte, Gerichtsdiener, Scharfrichter und Totengräber zählten zu den „Unehrlichen“(6). Mit Gesetzen und  Polizeiverordnungen wurde diesen Personen und deren Kindern nicht nur der Anschluß an die Handwerkerstände untersagt auch verschiedene Bürgerechte verwehrt. Der Scharfrichter allerdings konnte durch den Kaiser zum „Ehrlichen“ Mann gemacht werden, was aber nur selten geschah. So heiratete die Scharfrichterfamilien untereinander. 1731 kaufte der Scharfrichter Hurtig ein Gut in Strehla und beantragte die Erlangung der Bürgerrechte. Wegen Protesten in der Bürgerschaft wurde das Anliegen abgelehnt und er musste das Gut wieder verkaufen.(8)

Schon 1651 führte Johann Georg I. von Sachsen eine Gesinde-, Tagelöhner- und Handwerksordnung ein. Es wurde unter anderem ein einheitlicher Gesellenbrief und Regeln für die Ausbildung und Bezahlung der späteren Gesellen festgelegt. Als Folge des „Siebenjährigen Krieges“ kam es auf den Dörfern zu unbefugtem Handel und Hausieren. Dies hatte durchaus negative Folgen für das Handwerk und man drängte 1731 den Kurfürsten dagegen vorzugehen. Die Umsetzung und Kontrolle des Erlasses hatte wenig Wirkung, so dass der Kurfürst 1767 mit dem Erlass über die „Einschränkung des Dorf-Handels und der Handwerker auf dem Lande“ versuchte, die Innungen zu befrieden. Um Preußen mit seinen Reformen nicht nachzuhängen, wird in Sachsen 1810 auch die Gewerbefreiheit eingeführt. Die Privilegien der Innungen waren damit hinfällig und man hatte keine rechtliche Handhabe mehr, gegen Handel und Handwerk in den Dörfern vorzugehen. Inzwischen war auch der Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft in Deutschland in vollem Gange. Das traditionelle Wertesystem der Bauern mit Wohnen und Arbeiten zerbrach langsam. Durch die Ansiedlung von Handwerkern und später auch Arbeitern stiegen natürlich die Einwohnerzahlen in den Dörfern. Einige Namen von Dorfbewohnern deuten noch auf frühes Handwerk hin. Einen Schmied gab es nachweislich schon ab 1840. Eine Schindlerin hat Anfang des 19. Jhd. einen Friedrich Wilhelm Becker geheiratet. Schindler steht für einen Schindelmacher und Becker ist eine Kurzform von Beck, der lat. Form von Pistorius- dem Bäcker. Vorfahren der Fam. Beger könnten aus einer Bogenmacherfamilie stammen. Auch ein Schuster oder Gürtler war in Reußen ansässig. Der Birkner soll in der Nähe von Birken gewohnt haben. Der „Bauer“ steht im Ursprung für Nachbar oder Dorfmitglied und Lehmann hatte ein Stück Land erhalten. Der Name Krake stammt aus dem Altdeutschen- für altes schlechtes Pferd- wie sein Besitzer (21). Die Belebung durch das Handwerk setzte sich bis zur großen Industrialisierung Ende des 19. Jh. fort. Diese bewirkte wiederum das Gegenteil und führte zur großen Abwanderung aus den Dörfern. Es war die erste große Landflucht der Neuzeit in die Städte.

Die Verordnungen zur Unterbindung des Handels und der Handwerkertätigkeiten auf dem Lande

1840 Oberreußen hatte gegenüber 1817 nur noch 27 Einwohner im neuen Vorwerk und 4 Gärtnergüter ohne Dienste. Am 24.12. kaufte Friedrich August Henker aus Unterreußen „vom Anderthalbhufen Besitzer Johann Gottfried Birkner einen lt. Lehnschein des Rittergutes Merzdorf den 7. Dezember 1806 in Lehn und Würden erhaltenen halben Hufen Land- an den zusammenhängenden Stücken von 1 Acker 271 Ruthen² oder ca. 2 Scheffel 12 Metzen Aussaatfläche zwischen den 1½ Hufen Gutmann Johann Gottfrieds Birkners Hufen und des ½ Hüfners Friedrich August Kießlings innen gelegen und im Flurbuch Sub. Nr.: 84 a/ eingetragen, für 150 Taler“. Der Kaufvertrag wurde vom kurfürstlichen Landgericht zu Oschatz beurkundet. Die heutige Nr. 1 könnte also früher mit Feldanteilen zu Merzdorf gehört haben.

Die Familie Köckhardt bezieht vermutlich ihr neu erbautes Bauerngut. (heute Schmidt)

1842 Die ständigen Unruhen der Bauernschaft zwischen 1790 und 1842 für die Abschaffung der Fron- und Abgabeleistungen an den Adel und dessen Willkürherrschaft begannen Wirkung zu zeigen. Unter dem Druck der sogenannten „Bauernbefreiung“ beschloss der sächsische Landtag die Abschaffung der Fronarbeiten und Abgaben. Es wurde eine Steuer eingeführt, die aber anfangs zu 100 % den Feudalherrn gutgeschrieben wurde. Dadurch wurden die Bauern zwar „frei“, doch die Höhe der Steuern brachte vielen, vor allem kleineren Bauern den Ruin. Ihre Felder wurden wieder den Adligen zugesprochen. Mit den Einnahmen aus den Steuern und den Ländereien erlangten sie große Zugewinne. Gleichzeitig endete damit aber auch nach und nach endgültig die Gerichtsbarkeit der vormaligenGutsherren und damit auch die Dokumentationen, die bis dahin einen Einblick in das Dorfleben ermöglichten.

Dieses Jahr war auch gezeichnet durch eine große Trockenheit und Dürre, so das man das Vieh durch die Elbe hindurchtreiben konnte“. (40)

1844 Mit der Fertigstellung des Flurstückkatasters in Sachsen wurde aus der 1842 eingeführten Steuer für die Feudalherren die staatliche Grundsteuer. Nach dem die Stadt Strehla ein umfangreiches Röhrensystem mit den dazugehörigen Wassertrögen und Pumpen geschaffen hatte, wurde auch ein Wassergeld erhoben. Es wurde unterschieden zwischen Hausbesitzer ohne größeres Grundstück, die zwei Neugroschen und fünf Pfennig pro Jahr zahlen mussten, und den Bauern. Für die Stadtbauern war die Bemessungsgröße der Grundbesitz in Hufen, gestaffelt von 1 Hufe, 1/2, 1/4, 1/8 und 1/16. Für eine Hufe inkl. Haus mussten 12 Neugroschen und fünf Pfennig und für die 1/16 Hufe drei Neugroschen und zwei Pfennige bezahlt werden (7).

1845 Das als Sächsische Sintflut bekannt gewordene Hochwasser war das größte dieses Jahrhunderts und richtete im elbenahen Bereich erhebliche Schäden an. Es wurden Durchflussmengen erreicht, die größer waren als 2002. Nach dem größten, bekannt gewordenen Hochwasser in Europa, dem Magdalenen-Hochwasser 1342 und des verheerenden Hochwassers von 1784 (36), war es die schwerste Überschwemmung hier. Zwischen Strehla und Riesa erreichte die Elbe eine Breite von zwei Kilometern und sorgte für zahlreiche Dammbrüche. In Görzig und Trebnitz mussten die Menschen nach dem Dammbruch von den Firsten ihrer Häuser mit dem Boot gerettet werden. (6,10) Erst danach wurden die Deiche auf ihr Niveau wie vor 2002 erneuert und erweitert.

1846 In Reußen vereinbarten fünf Bauern einen Tausch ihrer Felder. Man nutzte die Möglichkeit, die durch Einführung der Steuer „gewonnenen Freiheit“, durch zusammenzulegen der Felder größere Flächen für die Fruchtwechselanbau zu gewinnen. Das Hauptanliegen dieses Vertrages aber könnte die Neuordnung der Felder für Köckhardt nach dem Aufbau seines neuen Hofes gewesen sein. Sie ließen den „Tauschcontract“ vom Schönbergschen Landgericht Bornitz aufsetzen und vom Gericht in Oschatz beurkunden.

Originalurkunde des Tauschvertrages der Reußner Bauern

Es bestand aus dem Richter Johann Gottlieb Kirsten und aus Reußen Johann Christlieb Pinkert als Amtsgehilfe. Die Vertragspartner aus Reußen waren: der zwei Hufen Gutshofbesitzer Johann Gottfried Köckhard Nr. 8 (ehem. neben Trapp gelegen), der ½ Hufen Gutshofbesitzer Johann Gottlieb Kießling Nr. 1 (heute Krauspe), der 1 ½ Hufen Gutshofbesitzer Johann Christian Donath Nr. 7 (heute Nr: 6 Trapp), der 1 ½ Hufengutsbesitzer Johann Gottfried Kühne Nr. 4 (heute Nr. 3 Theinert) und der ½ Hufen Gutshofbesitzer Friedrich August Henker Nr. 12 (heute 10 und 11). Ein Vergleich mit den heutigen Flurstücken ist möglicherweise mit einigem Rechercheaufwand machbar, da das erst 10 Jahre später angelegte Flurstückkataster immer noch allgemeine Gültigkeit haben soll.

1847 InStrehla wurde mit Hilfe der „Roth`schen“ Stiftung ein Armenhaus gebaut. Stifterin war die Baronin von Roth, Schwägerin des verstorbenen Kammerherrn Ferdinand von Pflugk und ab 1872 auch Bewohnerin des Schlosses Strehla (7). Die geplante Mühle auf dem Pochraer Berg (Karte 1838) wurde einschließlich Wohn- und Nebengebäuden von der Familie Johann Traugott Zschäbitz fertig gebaut und in Betrieb genommen. Für die Reußner Bauern eine Alternative zur Paltrockmühle von Kleinrügeln oder der Dorfmühle (heute Bäckerei Simon) in Gröba und den Wassermühlen in Strehla.   

baugleiches Mühlengehöft aus Zschäpa

1848-1849 Mit Barrikadenkämpfen in Dresden drängte die Revolution immer mehr die Reste der feudalen Strukturen der Herrschaft in den Hintergrund. Die Märzkämpfe 1848 waren der letzten großen Hungersnot und der Teuerungswelle in den Jahren 1845 bis 1848 geschuldet, die die Landbevölkerung genauso hart wie die Handwerker und die aufkommende Arbeiterschaft in den Städten traf. Auf den Verfall der alten Ständeordnung des Handwerks reagierte man mit Zerstörung von neu entstandenen Betrieben, Judenverfolgung und der Forderung nach Schutz des Handwerks vor der Konkurrenz des Kapitals. Ein Ereignis der Protestbewegungen gegen die sozialen Folgen der industriellen Revolution war der „Nagelschmiedeaufstand“ vom 29. März 1848. Die um ihr Handwerk besorgten Schmiede stürmten und zerstörten die Nagelfabriken „Leinbrock“ in Elterlein und die Fabrik von Gustav Jahn in Dorf Mittweida. Der Strehlaer Verleger der Zeitung „Vorwärts“ und Postschreiber Wilhelm Kirchberg solidarisierte sich in diesem Spendenaufruf in der Zeitung mit den Arbeitern der zerstörten Fabriken.

Zeitungsausschnitt aus dem “Elbeblatt“ Riesa von 1848 zur Rubrik Strehla (28)

Der Strehlaer Bürgermeister Scharre wird in Folge der revolutionären Umwälzungen als Abgeordneter in die Volksregierung nach Frankfurt/ Main gewählt. Nach der Auflösung der Regierung und dem Umzug nach Stuttgart kehrte er 1849 nach Strehla zurück, wurde aber vom Amt suspendiert und doch wenig später wieder als Bürgermeister eingesetzt (7).

1850 Am 7. Januar trat der damalige Besitzer von Oberreußen, Adam Theodor, die Gerichtsbarkeit an das Königliche Landgericht Oschatz ab (Einwohner ohne Vorwerk). Die Königlichen Ämter begannen mit einer neuen Land- und Grundstücksvermessung, Gebäude-, Volks- und Viehzählungen sowie der Zuordnung der arbeitenden Bevölkerung zu Berufsgruppen. Es war die Grundlage des neuen Steuersystems nach der Abschaffung der Patrimonialherrschaft. Mit dem Jahr 1850 endeten auch die bis heute öffentlich zugänglich gemachten Gerichtsdokumente seit den ersten Aufzeichnungen. Einer Verordnung vom 07. Nov. vorgeschrieben Wahlordnung und Dokumentation zur Wahl eines Gemeindevorstandes und Gemeindeältesten wurde für den 30.Dezember noch durch das Bornitzer Gericht eine Wahl im Gasthof Unterreußen angesetzt. Die bisher eigeneständig eingesetzten Vorstände Kießling und Pinkert mussten ausscheiden. Zur Wahl standen 15 „Ansässige“. Das waren die 10 Bauern der Schankwirt und 3 Häusler. Wahlberechtigt und wählbar waren auch 4 Auszügler, ehemalige Bauern im Altenteil und ein Hausgenosse. Die aufgestellte Wahlliste gibt erstmals eine namentliche Übersicht über die Bewohner. Gewählt wurde auf 6 Jahre als Ortsvorstnd Pinkert und Dorfältester Mißbach. Weitere Wahlen bis 1868 wurden vom „Königlichen Gerichtsamt Strehla“ dokumentiert und beglaubigt.

1851 wurde nun per Gesetz die Abschaffung von Fronarbeiten und Abgaben beschlossen und das öffentliche Recht im Königreich eingeführt. Unterreußen erhielt unter Aufsicht des „Königlichen Amtes Oschatz“ die Selbstverwaltung. In einem Vertrag mit der Gemeinde verpflichtete sich der Gutbesitzer von Bornitz, alle bisherigen, in seiner Obhut ausgeführten Arbeiten mit der Gemeinde weiterzuführen. Für das Amt war aber nur die Gemeinde für diese Tätigkeiten verantwortlich, da die Verträge nur zwischen den Gemeinden und den Rittergütern keine rechtliche Bedeutung mehr hatten.

Mit Herrn Erdmann hat sich wieder ein Käufer für den Gasthof gefunden (28)

1856 Am 13. August war es soweit. Das Königliche Gerichtsamt in Strehla wurde eröffnet. Es löste die Patrimonialgerichtsbarkeit der Landbesitzer ab. Einfluss bestand nur noch in Form von kirchlichen Lehen auf den Dörfer Kleinrügeln und Oppitzsch. Auf Anordnung des Königlichen Justizministeriums ging die  Gerichtsbarkeit über Oberreußen von Oschatz an das Landgericht Riesa und später an die Amtshauptmannschaft Großenhain über.

Damit war Oberreußen endgültig politisch und flächenmäßig zur Exklave von Riesa im Amtsgebiet von Oschatz geworden. Die Ortschaft Oberreußen bestand nun, bedingt durch die Eigentumsverhältnisse, nur noch aus dem Gebiet des ehemaligen Vorwerkes in Oberreußen und dem Neuen im späteren Forberge. Bereits am 1. April wurde auf Beschluss des Königlichen Finanzministerium das bisher dem Hauptsteueramt Meißen unterstellte Untersteueramt Strehla aufgelöst und die zugehörigen Ortschaften dem neugebildeten Hauptsteueramt und Hebebezirk Riesa unterstellt.

1858 Der Krämerverband Strehla gibt bekannt,dass die Krämergewichte geändert wurden. Das Pfund wurde von 467,2 g auf 500 g angehoben und der Zentner von 51,392kg auf 50 kg gesenkt (6).

1859 hatte es im Sommer bei fast täglich über 30°C Hitze 20 Wochen lang nicht geregnet.

Rücktritt des Bürgermeister Scharre von seinem Amt (Auszug aus „Riesaer Zeitung“

1860 am29.Oktoberin Strehla wurde durch die umliegenden 18 Dörfern ein Verein zum Betreiben eines Arbeits- und Armenhauses gegründet. Vorstand wurde der letzte Besitzer von Unterreußen „Theodor von Schönberg zu Bornitz“. (7) Von den gemeldeten 67 Erwachsenen und 65 Kindern wurden aber bis zum Tage der Eröffnung wieder 30 Erwachsenen und 48 Kinder abgemeldet. Unter den abgemeldeten befanden sich Familien die seit Jahren ohne Not diese Einrichtung in Anspruch nahmen und nicht zur Bezahlung von Miete zu bewegen waren. Das Aufgebot des Vorstandes aus dem Friedensrichter, dem Amtsarzt und dem Arzt aus Strehla zur Überprüfung der Bedürftigkeit der Familien, war sicher Ausschlag für die Kündigungen. (28)  Zweck des Vereins war es, arbeitsfähige, aber arbeitsscheue Menschen aus den Ortschaften „unter gehöriger Aufsicht zu Arbeit und Ordnung anzuhalten“ und wirklich Bedürftigen eine geregeltes Leben zu sichern. (7)  Es wurden aber alle Insassen über einen „Kamm geschert“ und von Prügelstrafe, über Essensentzug bis hin zu Kerker kam alles zur Anwendung. Nicht einmal die alten und die gebrechlichen Armen wurden dabei ausgenommen. Aufgrund der unhaltbaren Zustände wurde dem Verein die Zuständigkeit entzogen und der Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Oschatz übernahm das Haus 1875 als „Bezirksanstalt“.

Nach einer großen Spendenaktion für 800 Familien des 1859 abgebrannten Oelsnitz wird am 20.03.1861 in einer Danksagung an die Gemeinden in der Leipziger Zeitung auch der Spendenbeitrag von Reußen in Höhe von 1 Thaler und 13 Neugroschen gewürdigt. (28)

1862  Verbot des Aufstellens von geöffneten Särgen auf Straßen und Plätzen.

Es war bis dahin möglich, dass man auf dem Weg von Reußen zum Friedhof die Leichen noch einmal öffentlich aufstellen konnte. Das war unter Androhung von 5 Talern Strafe jetz verboten.

1863 ein trockenes Jahr, in der die Schiffahrt Juli und August eingestellt wurde. (6;10) Es wird eine „Verordnung für Dammgemeinden der Elbe“ herausgegeben. Darin wurden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in Gemeinden beschlossen, die durch Hochwasser gefährdet sind. Oberreußen war nie direkt von Elbehochwasser betroffen, aber neben Oppitzsch und Forberge mit aufgeführt. Der Sachverhalt wird schnell klar. Das neuerbaute Vorwerk Oberreußen wurde erst 1915 zu Forberge und ist heute noch gefährdetes Gebiet.

1865 gab es wieder eine Trockenheit von Juni bis zum Neujahr. Wiesen und Äcker verdorrten, das Vieh musste geschlachtet werden. Wie in den vorangegangenen Trockenjahren gab es in Strehla immer wieder Beschwerden über den Wassermangel. Es gab manchmal zwei bis drei Tage kein Wasser. Immer mehr Grundstücksbesitzer schafften sich deswegen eigene Brunnen an. Die Handwerkszunft der Brunnen- und Pumpenbauer hatte reichlich Arbeit.

1866 Im Krieg Preußen gegen Österreich steht Sachsen wieder auf der katholischen Seite der Österreicher und die Gegend wird wieder einmal zum Aufmarschgebiet zwischen den Fronten. Auf sächsischen Boden fiel aber nur ein einziger Schuss. Ein Vorkommando der Preußen hatte die Elbe überquert und wurde von der Wache in Strehla bemerkt, die in Richtung Riesa fliehen konnte. Durch die Meldung alarmiert, steckte man die hölzerne Riesaer Elbbrücke in Brand, um die anrückenden Preußen aufzuhalten. Noch in dieser Nacht, am 15.Juni 1866, kam es zu großen Einquartierungen der Preußen in Strehla, in Großrügeln, Reußen und Oppitzsch. In Großrügeln lagerten 1.060 Mann mit 15 Offizieren. In Oppitzsch wurden auf dem Rittergut und den Höfen Obenaus und Erdmann 1.181 Mann untergebracht und verpflegt. Wie viel in Reußen einquartiert waren wurde nicht beschrieben (7).

1867 Am 10. Januar wird in Strehla eine Bürgerversammlung einberufen, um eine „Freiwillige Feuerwehr“ zu gründen. 18 Personen waren die Gründungsmitglieder und die Zahl stieg innerhalb des Jahres rasch auf 30 Mann an. Kammerherr Wilhelm von Pflugk stellte 200 Taler für den Kauf einer neuartigen Feuerwehrspritze zur Verfügung. Ihre Feuerteufe erhielt die Spritze beim Brand der gerade zwei Jahre alten Scheune des Bauern Hummitzsch (heute Familie Trapp) in Unterreußen. Nach Aufzeichnungen des Herrn Trapp brannte die Scheune am 27. April 1903 um 8.30 Uhr auf Grund von Brandstiftung erneut ab. Als Brandstifterin wurde die Dienstmagd Hornauer aus Strehla ermittelt und auch gerichtlich belangt (7).

Kombispritze um 1900

1868 Im Juli kaufte der Schmied Johann Karl Hermann Kresse für 1.200 Taler das heute Grundstück Nr. 13 in Unterreußen vom Schmied Friedrich Wilhelm Barthold (29). Ob Barthold als Nachfolger des Schmied Seifert aus dem Vorwerk sich in Unterreußen diese Schmiede aufgebaut hat, konnte nicht ermittelt werden. Damit kann der Bau der Gebäude auf die Jahre zwischen 1838 und 1868 eingeschränkt werden. Bei Bauarbeiten im heutigen Wohngebäude der Fam. Wolf stellte sich heraus, dass es sich um die ursprüngliche Schmiede handelte. 1914 wurde ein Anbau an das Gebäude genehmigt, und die ehemalige Schmiede zum Wohnhaus umgebaut. Durch den Eintritt Sachsens in den Norddeutschen Bund wird die Poststation in Strehla zu einem Postamt umgewandelt. Nach vielen Umstellungen des Zustellbetriebes wurde mit der Reichsgründung 1871 der Postbetrieb unter dem Namen Reichspost vereinigt. 1929 wurde der zu Strehla gehörende Landzustellbezirk durch den Oschatzer „Landkraftposten“ ersetzt und die Landbevölkerung konnte werktags zweimal täglich mit Post versorgt werden (7). Reußen erhielt vermutlich Mitte der 1930iger Jahre eine Poststelle mit Telefonanschluss. Noch unter der Reichspost wurde sie von Charlotte Kresse, geb. Petermann, betrieben. 1952 wurde das Amt als Deutsche Post von Martha Griese, geb. Petermann, weitergeführt. Anneliese Steyer, geb. Petermann, übernahm 1960 die Poststelle, die dann in die alte Schule nach Oppitzsch verlegt und 1990 endgültig geschlossen wurde.

1869 Anlass könnte eine Krähenplage gewesen sein, die den Bauern die junge Saat weggefressen hat. Aus einer aus Zweigen gebundene Hütte als Versteck, der Name Krähenhüttenweg stammt aus dieser Zeit, wurden mit Hilfe eines Eulenbalges als Lockvogel, durch den verpflichteten Jäger Krähen geschossen. Mit dem Ergebnis  waren die Bauern wahrscheinlich nicht zufrieden und sie beauftragten ihre Jugend die Krähennester auszunehmen, d.h. die Eier zu entfernen oder die Brut zu töten. Das Ausnehmen oder Ausschütteln der Krähenbrut wurde vom zuständigen Jäger verboten. Auch wenn in manchen Jahren die Hamsterpopulationen auf den Feldern zu groß wurde, war das Ausgraben von Hamstern eine einträgliche Lieblingsbeschäftigung der Dorfkinder. Im Teil 1 der „Strehlaer Geschichten“ hat das H. Pilz in „Der König der Hamsterfänger 1937“ ausführlich beschrieben.

1870 Am 12. Januar trat das „Gesetz zur Wegebaupflicht der Gemeinden“ in Kraft.Bisher waren die ehemaligen Besitzer noch lt. Vertrag mit der Gemeinde für ihre Verbindungswege zu den Dörfern selbst verantwortlich. Die Bauern mussten sich um die Zufahrten zu den Feldern kümmern.

1871 Strehla richtete zweimal jährlich Viehmärkte aus. Aufgrund des in jedem Sommer stattfindenden großen Lorenzkirchner Viehmarktes fiel der Zuspruch nur gering aus. Zwei Jahre später wurden sie in Schweinmärkte umgewandelt (Preise 1885: Ferkel 15-18 Mark, Läufer 18-20 Mark). Die Märkte wurden so gut angenommen, dass sie kurze Zeit später aller 14 Tage stattfanden (7).

1872 Elbeblatt und Anzeiger Amtsblatt für Stadträte von Riesa und Strehla

Größere Erschütterungen wurden gemeldet von Wurzen, Leipzig bis nach Prag.

1873 hatte Strehla 20 Gasthöfe und Restaurationen und ein Hotel. Es gab auch zwei Zeitungen. Die „Strehlaer Nachrichten“ verlegt von Buchdrucker Hugo Oelzner und „Das Wochenblatt für Strehla und Umgebung“, herausgegeben von Buchdrucker Gustav Müller. Ersteres ging 1881 pleite und die zweite Zeitung wurde vom Verleger der „Gröbaer Nachrichten“ Luck aus Gröba aufgekauft.

Die Sächsische Landgemeindeordnung von 1838 wurde 1873 revidiert und durch eine neue Gemeindeordnung ersetzt (7).

1874 Die Trockenheit ging bis Ende Januar 1875 weiter, so dass das Trinkwasser in den Städten rationiert werden musste. Reußen hatte zu diesem Zeitpunkt 102 Einwohner. Nach dem Bau der neuen Döllnitzbrücke erfolgte auch der weitere Ausbau der Straße von Gröba nach Strehla. Neben einer Botenpost von Strehla nach Riesa und umgekehrt gab es auch ein „Personenposten“ der zweimal täglich auf dieser Strecke Personen beförderte. Neben der Schifffahrt war das die zweite Verbindung nach Riesa.

1875 am 6. Februar wurde die Standesämter eingeführt, die staatlicherseits die Dokumentation von Geburt, Heirat und Tod vornehmen mussten. Wer sich nicht so kirchlich gebunden sah konnte sich vom Standesbeamten trauen lassen. In Riesa wurde davon schon Gebrauch gemacht und wie die Kirchennachrichten im „Elbeblatt und Anzeiger“ für Riesa und Strehla bekannt gemacht. Es war damit auch der Brauch entfallen in der Kirche der Braut zu heiraten. Erste Zeitungsanzeigen dazu erschienen im Tageblatt ab 1878. In Strehla und den Dörfern war das vorerst noch keine Option. Die Kirchenbücher wurden auch weitergeführt und die Kirche Strehla hatte bis dahin 12407 Einträge getätigt.

Mit der erneuten Übernahme der „Amtshauptmannschaft Oschatz“ als zuständige Behörde für Strehla und umliegende Dörfer wurde auch Reußen in Unterreußen umbenannt. Das Königliche Sächsische Statistischen Bureau (Büro) veröffentlichte erstmals Statistiken aus den Jahren 1847-1851 die relevant waren für die Steuerermittlung (14-16). Eine aktuelle Veröffentlichung zeigte die sehr interessante berufliche Zusammensetzung der Einwohner von Unterreußen. In der Landwirtschaft waren 30 M(Männer)/41 W(Frauen), also ~ ¾ der 95 Einwohner beschäftigt. Von denen 2 M/3 W Handarbeitern und Tagelöhnern waren. Diese Einwohner waren mit Sicherheit bei einem der größeren Bauern beschäftigt. Den zweiten Mann hatte die Gemeinde als Straßenarbeiter in Lohn gehabt. Über die im Bergbau oder Hüttenwesen 8 M/8 W Beschäftigten kann man nur mutmaßen, dass außer dem Dorfschmied nur die Betriebe in Strehla, Riesa und die Ziegeleien als Arbeitgeber in Frage kommen konnten. Bei den zwei dem Handel und Verkehr Zugeordneten könnten es sich um Arbeitskräfte gehandelt haben, die beim Gastwirt, oder aber auch bei einem Landwirt beschäftigt waren. Ohne Beruf wurden 1 M/3 W aufgeführt. In Oberreußen waren alle 24 Einwohner in der Landwirtschaft beschäftigt. An Handwerkern gab es im Dorf neben dem Schmied auch noch einen Wagner, Schuhmacher, Schneider, Zimmermann und mehrere Maurer.

1876 „brachten am 19. Februar ungewöhnlich starkes Hochwasser und erheblicher Eisgang die Riesaer Elbbrücke zum Einsturz“. (40)

1878 Für Unterreußen und für Bauer Kießling als Ortsrichter war es sicher eine Ehrung der besonderen Art, in diesem Schriftstück einer Extraausgabe der Leipziger Zeitung zusammen mit zwei honorigen Justizräten geehrt zu werden.

Ob Ritterkreuz des Verdienstordens oder das „Allgemeine Ehrenzeichen“ war dabei für Reußen sicher eher nebensächlich (28). Am 19.Mai brannte durch Blitzschlag die Scheune und das Seitengebäude vom Bauer Mißbach nieder. Die Feuerwehr erhielt eine Löschprämie von 30. Mark. ( Leipziger Tageblatt vom 22.05.)

1880 am 08. Nov. wurde der Nachtwächter von Unterreußen, Johann Gottlob Grafe, vom Strehlaer Schöffengericht zum einem Tag Haft verurteilt. Er hatte vom Feld des Gutsbesitzers Gühne 8 Runkelrüben nebst Blättern gestohlen. Nachtwächter waren seit dem Mittelalter unverzichtbarer für die Sicherheit in den Städten und Dörfern. Ihre Aufgaben und Bezahlung in den wurden vom Ortsrichter, später Gemeinderat festgelegt. Sie hatten nachts darauf zu achten das alle Feuer verloschen waren, sich keine Fremden im Dorf herumtrieben, die Mitternacht und auch den Arbeitsbeginn kurz vor Sonnenaufgang auszurufen. Es waren oft die Ärmsten der Armen die dieses Amt ausführten. In den Dörfern erhielten sie eine Unterkunft und Brennholz für den Winter, manchmal auch die Verpflegung und einen Lohn der kaum zum Überleben reichte. Am Tag gingen sie Gelegenheitsarbeiten nach.

1883 am 1. Juni wurde die Aufhebung des königlichen Amtsgerichtes in Strehla beschlossen und Oberreußen und Unterreußen zur Zuständigkeit des Amtsgerichtsbezirke Riesa bestätigt. Damit endete die kurze eigenständige Gerichtsbarkeit in Strehla endgültig. In Amtssachen mussten die Unterreußner nach Oschatz und in Gerichtssachen nun nach Riesa. Es gab weder Bus noch Bahnverbindung. Damit begann auch der wirtschaftliche Niedergang von Strehla. Die Beamten zogen weg. Firmen schlossen wegen fehlender Infrastruktur.

1886 wurde gegen die Proteste der Bauern von Gröba mit dem Bau des Hafens begonnen, der 1888 schon fertiggestellt war (30). Vorausgegangen waren umfangreiche Arbeiten zur Verlegung der Döllnitz, die der Dorfmühle von Gröba (heute Bäckerei Simon) das Wasser nahmen. Die Bauern hatten Bedenken, dass mit der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte über den Hafen wichtige Einnahmequellen verloren gehen oder Gewinne geschmälert werden könnten. Kurze Zeit nach der Fertigstellung merkte man aber, dass der „alte Hafen“ den Anforderungen der beginnenden Industrialisierung und des Baubooms um Gröba nicht mehr gewachsen war (24).

Am 15. Dezember wurde das erste Dokument in dieser Aktensammlung zur Wegebaupflicht der „Gemeinde zu Unterreußen“ abgeheftet. Die Sammlung wurde von den Gemeindevorständen bis 14. Juni 1935 geführt. Die Akte war ein Dachbodenfund, auf dem 1935 der Familie Neider gehörenden Bauernhof. Georg Neider war der letzte Bürgermeister in dieser Sammlung. Dank der Weitsicht der Familie Däberitz wurde das Dokument im Archiv von Strehla hinterlegt. Es geht darin um die ewige und traurige Geschichte des Zustandes, der in der Verantwortung der Gemeinde liegenden Wege bis zu den Flurgrenzen. Jährlich wurde der Zustand der als „Kommunikationswege“ bezeichneten Verbindungen zwischen Reußen, Großrügeln, Oppitzsch, Strehla und Merzdorf von der Amtshauptmannschaft Oschatz beurteilt, und Fristen für die Beseitigungen von Schäden der gesamt 4,4 km Wege festgelegt. Die Auflagen überforderten finanziell und arbeitsmäßig Jahr für Jahr die Gemeindekasse und den einzigen angestellten Straßenarbeiter. Es wurde oft durch die Gemeinde beanstandet, dass aufgrund des nassen Untergrundes des Ortsweges (,so die Amtsbezeichnung für die Staße durchs Dorf) mehr Hartgestein für den Unterbau bereitgestellt und finanziell unterstützt werden sollte. Der nasse Untergrund war die Folge eines fehlenden, südlichen, Straßengraben, der nur auf der Nordseite bestand. Der Entwässerungsgraben oberhalb der Grundstücke wurde vermutlich erst in den 1930iger Jahren angelegt. Die zunehmende Industrialisierung in Gröba, Riesa und Strehla, aber auch der Bauboom in Reußen, erforderte gut befahrbare Verbindungswege. Jahr für Jahr wurden Anträge auf finanzielle und materielle Unterstützung an das Amt gestellt. Jeder Gemeindevorstand ist mindestens einmal in seiner Amtszeit bei der Amtshauptmannschaft vorstellig geworden, um die Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde anzuzeigen. In der Zeit um 1880 entstand auch das Haus der heutigen Fam. Friedemann. Gemeindevorstände der Zeit waren bis 1860-1872 Johann Christlieb Pinkert: Vorstand (GV), Johann Gottlieb Mißbach: Steuereinnehmer (SE) und Ortsrichter (OR), 1872-1876 Kühn,1876-1880 Köckhardt, ab 1895 waren Gemeindevorstand (GV) Karl Pinkert, OR Karl Mißbach, SE Ferdinand Pinkert, Straßenarbeiter (Strab) August Laube, 1904 GV Otto Kühne, OR Otto Mißbach, SE Otto Kühne, Krankenkasseneinnehmer Hermann Kresse, Nachtwächter und Handarbeiter Eduard Reiche, Strab August Laube, ab 1911 GV und SE Otto Kühne, OR Ernst Jahn, Strab August Laube, ab 1927: GV Paul Mißbach, ab 1931 GV Georg Neider, Stellv. Otto Große (19).

1888 Wurde die Stilllegung des unteren Friedhofs Strehla bekanntgegeben. Dazu sollte es aber nicht kommen. Bereits 1834, 1848 und 1865 begann man mit der Erweiterung des Gottesackers an der Kirche, dem Bau der neuen Totenhalle und der Mittelmauer. (7) Chronist Schäfer konnte 1935 aber noch nicht wissen, dass der untere Friedhof 1969 endgültig geschlossen und erst Juli 1999 entwidmet und zu anderer Nutzung freigegeben wurde.  

Am 3. Juni brennt es in Oberreußen in den Gehöften der Gutsbesitzer Knepper und Schwenke (heute König und Merks). Nach Recherchen von Herrn König sollen auch die letzten Drescherhäuser mit abgebrannt sein. Für Oberreußen war ein freiwilliger Rettungscorps unter Leitung der Feuerwehr Gröba zuständig. Die beiden Gehöfte wurden wieder aufgebaut und die vermutlichen Ruinen der Drescherhäuser sind noch auf den Karten bis 1938 erkennbar. Am 17. September brennt der Erdmannsche Gasthof in Unterreußen ab und wird später endgültig abgerissen. Ähnlich wie beim Brand 1815 waren wieder 3 Gebäude betroffen. Lt. Königl. Dekrete 1889/90 wurden von der Brandversicherung für einen Totalschaden und für die anderen zwei betroffenen Gebäude eine Vergütung von 4237 Mark gezahlt, zuzüglich 30 Mark Löschprämie für die Feuerwehr und 14 Mark für Brunnen und beschädigte Umfriedung. Der neue Gasthof entstand größer am Großrügelner Weg, heute Reußner Str. Nr. 13 (6).

1891 Strehla erhielt mit der Fertigstellung der Schmalspurbahn Anschluss an Oschatz und damit eine Verbindung zu der zuständigen Behörde, der Amtshauptmannschaft Oschatz. Die beantragte Bausumme war von der Regierung nur zum Teil genehmigt worden, sodass die geplante Strecke über sieben große Ortschaften mit 27 km und Anschluss an wichtige Betriebe nicht möglich war. Stattdessen wurde eine billigere Variante über drei Ortschaften mit einer Strecke von nur 12 km gebaut. Für die Reußner Bauern aber war die Strecke für den Transport ihrer Zuckerrüben nach Oschatz wichtig. Die Bahn war auch kurze Zeit Teil des Postwesens Oschatz-Strehla (6, 10). Unterreußen zählte zu diesem Zeitpunkt 105 Einwohner.

Bild Bahnhof Strehla 1895

1892 Wahrscheinlich über die Besatzungen der Elbschiffe und durch Postsendungen wurde die Cholera erneut eingeschleppt. Strenge Desinfektionsmaßnahmen der Sendungen und medizinische Untersuchungen der Schiffbesatzungen sollten eine erneute Seuche verhindern.

1895 Nach weiteren ständigen Eingaben der Gemeinden Reußen und Oppitzsch wurde endlich am 22. Januar 1895 einer Ausschulung der Kinder von Reußen, Oppitzsch und damals noch Vorwerk Oberreußen (Forberge) aus der Schule Strehla zugestimmt und der Bau einer Schule in Neuoppitzsch beschlossen. Der Bau ging zügig voran und am 14. 0ktober konnte das Gebäude schon eingeweiht werden. Die Kinder wurden dann fast 70 Jahre lang hier unterrichtet. Die Lehrer hatte eine Wohnung über dem Klassenraum und wurde vom Staat und der Kirche bezahlt. Bis zum 2. Weltkrieg wurden alle Altersklassen unterrichtet. „1895 waren es 38 Kinder. Aus Unterreußen kamen 8 Knaben und 8 Mädchen, aus Oppitzsch 7 Knaben und 8 Mädchen und aus dem Vorwerk 1 Knabe und 6 Mädchen. 1938 wurde die Schule von 34 Kindern besucht. Aus Unterreußen 2 Knaben und 8 Mädchen, aus Oppitzsch 13 Knaben und 9 Mädchen und aus Forberge 2 Mädchen. Die Schule wurde im 2. Weltkrieg wegen Lehrermangel geschlossen. (aus „Die Schule betreffend“ von M. Trapp) 

Die Elbe war vom 15. Februar bis 12.März zugefroren und für Personen passierbar. Die Folgen waren eine verspätete Frühjahrsbestellung und enorme Wegeschäden durch Frostaufbruch und Fuhrwerke. Anträge zur finanziellen Unterstützung oder Bereitstellung von Material mussten gestellt werden. Gesteinsmaterial kam, je nach dem preiswerteren Angebot, u.a. mit dem Schiff frei Anleger Strehla von der Fa. Kunze Meißen-Diera oder der Fa. Arnhold Niederlommatzsch und musste von den Bauern mit Fuhrwerken an die verschiedenen Wegebaustellen gebracht werden. Die Königliche Güterverwaltung kassierte 1893  2,85 Mark pro Tag Ufergeld für das Anlegen der Schiffe, die Steinmaterial brachten. Die Steinbrüche Gröba und Ganzig erhielten später auch Zuschläge für Lieferungen. Das Gleiche traf für den „scharfen Kies“ oder Sand zum Einschlämmen zu, der in der Kiesgrube am Berg aufgeladen und vor Ort wieder abgeladen werden musste. Der Transport mit den Fuhrwerken im Frühjahr brachte den ohnehin schon wintergeschädigten Wegen weiterte Schäden. Das ist auch dem Amt aufgefallen, und so wurde schon im Mai 1894 eine Verfügung in Kraft gesetzt, die die Lastaufnahme der Fuhrwerke begrenzen sollte. Fuhrwerken mit sieben Zentimeter breiten Radfelgenbeschlägen wurde ein zulässiges Gesamtgewicht von 50 Zentner = 2500 kg und solchen mit elf Zentimeter breiten Radfelgenbeschlägen von 100 Zentner = 5000 kg vorgeschrieben. Ergänzend dazu wurde noch festgelegt, dass bei Frostaufgang das Höchstgewicht um die Hälfte zu reduzieren ist. Ob die Verfügung jemals in Kraft trat, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Jedes Jahr wurden zur Ausbesserung der für Unterreußen zuständigen Wege 75-130m³ Steinschlag, also ~200 bis 380 t und ca. 100 t Kies benötigt. Das waren ca. 60-100 Fuhren und im Frühjahr das Doppelte der Fuhrwerke, die zusätzlich zum Durchgangsverkehr über die Wege rollten. Dass das ein riesiger finanzieller und organisatorischer Kraftakt für die Gemeinde war, ist vorstellbar und es musste jeder seinen Beitrag auf angemessene Weise dazu leisten.

1897 Gutsbesitzer Ernst Oßwald Jahn (heute Gut Reinsch) kaufte von seinem Gutsnachbarn Apelt ein Stück Feld. Offensichtlich eine kluge Entscheidung, befindet sich das Feldstück doch unmittelbar hinter seinem Gehöft Richtung Berg. Der spätere Besitzer des Apelt-Hofes, Max Schmidt, soll darüber sehr erbost gewesen sein. Vermutlich hat es vor dem Kauf des Gehöftes andere Absprachen gegeben, die Apelt nicht einhielt.

Die 3 Generationen der Bauernwirtschaft, der Stolz jeder Familie, vor ihrem Anwesen. Im Vordergrund noch der Straßengraben und die Hecke zur Wirtschaft Henker 1910

1898 in Oberreußen brennt nachts 22.15 Uhr die marode Feldscheune als letztes Teil des Vorwerkes an der Straße ab. Von der Alt-Dammer Elektrizitätsgesellschaft wird in Strehla ein Elektrizitätswerk und ein Stromnetz gebaut. Ein Jahr später auch ein Fernsprechernetz. Für Reußen sollte das noch in weiter Ferne liegen. In Strehla, vor allem aber in Gröba und Riesa, macht die Industrialisierung große Fortschritte. Arbeitskräfte aus ganz Deutschland, auch aus der Landwirtschaft, strömten in die Städte auf der Suche nach Arbeit. Die Bevölkerung wuchs sprunghaft an. Man spricht von den goldenen Jahren oder Gründerjahren. Eine ähnliche Zuwanderungswelle für Riesa sollte es erst 70 Jahre später in der DDR wieder geben. Auch bei den Bauern in den Dörfern setzte eine große Investitionswelle ein. Auf den Gehöften wurden Wohngebäude, Ställe und Scheunen erweitert oder neu gebaut und viele neue Grundstücke entstanden. Tafeln mit Jahreszahlen und den Erbauern sind noch in den Anwesen zu erkennen. Der neue Gasthof mit Saal von Reußen müsste um 1890 gebaut worden sein.  Die Stadt und der Gewerbeverein Strehla stellt an die „Königliche Staatsregierung“ einen Antrag zum Bau eines Winterhafens mit Elbumschlagplatz und die Umwandlung der Sekundärbahn Oschatz- Strehla in eine Normalspurbahn. Zur Begründung wurde angegeben, „dass regelmäßige in den Herbst- beziehentlich Wintermonaten sich zeigende Unzulänglichkeiten der Hafenanlagen in Riesa und Gröba, sowie die dort sehr schwierig und kostspielig vorzunehmenden Erweiterungsbauten darauf hindrängen, an anderem Ort geeigneten Ersatz zu schaffen. Hierzu eigene sich besonders das Elbufer bei Strehla. Auch wird erhofft, dass durch die Umwandlung der jetzt vorhandenen Schmalspur- in eine Normalspurbahn ein Teil des jetzt Riesa überlasteten Verkehr sich Strehla zuwenden werde. Alle Schifffahrtsgesellschaften unterstützen das Gesuch um Schaffung eines Schutzhafen und hinzureichende Entladevorrichtungen“. Es wurde auch vorgebracht, das durch die Entziehung des Hauptzollamtes und des Amtsgerichts Strehla die Nachbarorte Riesa und Gröba sehr begünstigt und dem Handel und Industrie schwerer Schaden zugefügt worden sei. (aus „Elbeblatt und Anzeiger“ 31.03.1898)                    

Die Antwort auf das Gesuch sieht man heute auf jeder Fahrt nach Riesa.