17. Jahrhundert
1601 am 23. Juni vernichtet Frost Obst und Gemüse. Mit einsetzendem Hochwasser zu Weihnachten fegte ein gewaltiger Sturm übers Land und richtete zusätzlichen Schaden an. (36,40)
1608 Im Januar fror die Elbe bei eisiger Kälte zu. Mit der Schneeschmelze im März kam es zu einem starken Eisgang, wie seit Menschengedenken keiner gewesen sein soll. Nicht so stark waren das Hochwasser und der Eisgang das Jahr darauf. (36,40)
1610 Es gab 3 Hinrichtungen in Strehla.
1613 im Kirchspiel Strehla sind bis 16.August 111 und bis Jahresende noch 171 Menschen an Pest gestorben.
1611 Die Elbe hat sich bei einem großen Hochwasser einen neuen Gang eröffnet und dem Pflugkschen RittergutKreinitz einen Schaden von 11000 Gulden zugefügt. (6,10)
1616 in diesem Sommer ist das Getreide auf dem Halm vertrocknet und man konnte bequem durch die Elbe laufen, Reiten und fahren. (40)
1618 Der Dreißigjährige Krieg, auch als Krieg der Konfessionen bekannt, wird noch großes Leid und Zerstörung über Sachsen und unsere Gegend bringen. Es ging, wie in allen bisherigen und noch folgenden Kriegen, nur um Macht- und Gebietsansprüche. Sachsen war Anfang des Krieges auf der Seite der protestantischen Liga, schloss sich aber später den katholischen Habsburgern an. Alle am Krieg beteiligten Fürsten hatten große Truppen um sich geschart, die sie weder bezahlen noch verpflegen konnten. Wie die vorangegangenen Religionskriege waren es chaotische Feldzüge mit Siegen und Niederlagen auf beiden Bündnisseiten. Leittragende waren die Menschen. Plünderungen, Hunger und Mord führten dazu, dass die Bevölkerung in weiten Teilen auf dem Land um fast 70 % zurückging. Große Teile der Bauern wurden zu Landsknechten. Nur um selbst Plünderung und Tod zu entgehen, sind sie mit der ganzen Familie im Anhang in den Krieg gezogen und wurden durch Freibrief selbst zu Plünderern. Ein verheerender Teufelskreis. Es war den Familien dabei oft völlig egal, welchen Kriegsherren, mit welcher Konfessionen, sie dienten. Zum Ende des Krieges erreichte der Tross der mitziehenden Familien oft das 4- bis 6 fache der kämpfenden Truppe. Die Folge waren zerstörte und verlassene Dörfer und Städte.
1621 wurde auch in der Kirche Gröba mit dem Tauf-, Trauungs- und Sterberegister in Kirchenbüchern begonnen. Im Gerichtsbuch 167 von Oschatz wird ein Vertrag beurkundet, den die Bauern von Reußen als Gemeinde mit einem Bauern aus dem Dorf vereinbart hatten und der den Frieden im Dorf sichern sollte. Was war geschehen? Die „Hutungstrift“, der Weg auf dem die Kühe auf die Weide getrieben wurden, war unpassierbar geworden. Der Weg war Gemeindeland und führte durch den “ Sumpfrücken“ auf die Weide in der Nähe des Eselteichs. Reußen war umgeben von nassen Flächen, die duch zahlreiche kleine Fließe und auch Gräben das Dorf Richtung Eselteich und Elbe entwässerten. Mit der Zeit war die Trift an einer Stelle eines Fließes oder Grabens zur Schlammfurt und für Mensch und Tier unpassierbar geworden. Die Entwässerung ihrer Grundstücke war aber für die Bauern überlebenswichtig und jeder war gezwungen diese Gräben auf seinem Grund und gemeinsam auf Gemeindeland instand zu halten. Im Interesse aller Bauern musste eine neue Trift auf einem der anliegenden privaten Grundstück zum Bau einer Brücke gefunden werden. Eine Brücke war notwendig, um das erneute zertreten des Grabens zu verhindern. Letztendlich hat sich nur einer der zwei am Wege infragekommenden Bauern durch einige Zugeständnisse bereit erklärt sein Land zur Verfügung zu stellen. (genaueren Erklärungen im Anhang „Reußen und das Wasser“)
1631 in Leipzig berichtete die weltweit erste regelmäßige Ausgabe einer Tageszeitung über den seit 1618 wütenden Krieg (20). Dem „gemeinen Volk“ wird dieses Ereignis, bedingt durch ihren Bildungsstand, wohl kaum bekannt und auch noch von wenig Interesse gewesen sein.
1632 in Strehla wurden wieder 355 und 1633 in Sahlsen 92 Pest Tote beerdigt. In einer Gerichtsakte zum Verkauf eines schon zwischen 1632 und 1633 verwüsteten Gutes in Reußen (vermutl. heute Nr. 1) wurde folgendes beschrieben: “ es ist reißerisches Volk und Heer eingefallen, dadurch das Rindvieh und Pferde abgetrieben und diese Gut sowohl andere benachbarte Güter auf äußerstes ausgeraubt und verderbet worden…..“. Ob es schon rivalisierende Truppen oder nur Plünderer waren, ist nicht beschrieben.
1635 Sachsen verbündet sich mit dem katholischen österreichischen Kaiser und löst dadurch eine verheerende Vernichtungswelle durch die Schweden in unserem Land aus.
1637/ 1638 und 1642 Die schwedischen Truppen sind in vielen Teilen Deutschlands zum Synonym für Grausamkeiten und Massensterblichkeit durch eingeschleppte Krankheiten geworden. Im Meißner Land herrschten ab 1636 Ruhr, Typhus und Fleckfieber. Wer von den Bauern nicht in die Städte musste hatte gute Chancen sich nicht anzustecken, bis die Horden über die Dörfer herfielen. Auf ihrem Weg nach Dresden wurden Strehla, Gröba, Oschatz, Riesa, die Schlösser Riesa und Hirschstein, Rittergüter und Dörfer in Brand gesteckt, geplündert und zerstört. Christoph von Felgenhauer berichtete darüber. In Oschatz wurde die Einwohnerzahl um die Hälfte reduziert. In Wurzen wurde über die „Kreuz- und Marterwoche“ geschrieben, nachdem Truppen unter Oberstleutnant Rauscher von Monschein gewütet hatten. Von den 5500 Einwohnern konnten 1500 noch fliehen und nur 500 überlebten das Massaker (20). Belgern, Staritz und vermutlich auch Reußen wurden von Truppen des General Banner geplündert und gebrandschatzt. Das Rittergut Lößnig wurde ganz verwüstet und blieb 20 Jahre ohne Besitzer und Bewohner.

Eine besonders grausame Methode der Folter war der sogenannte „Schwedentrunk“. Dem Menschen wurde ein Stück Holz zwischen die Zähne geklemmt und Jauche bis zur Erstickung eingefüllt. Wer konnte, war vor den anrückenden Schweden geflohen und wer blieb, musste es mit seinem Leben bezahlen. Eine detaillierte Beschreibung der Vorgänge findet man auch in der Chronik von Staritz (27). Nach Belgern wurde 1637 Staritz niedergebrannt. Es standen nur noch die Kirche und die Hälfte des Gasthofes. Erst zehn Jahre später haben sich wieder vier Einwohner im Dorf niedergelassen. Trotz eines zeitweiligen Verzichtes auf Abgaben und Steuern durch das Amt Mühlberg haben sich keine Interessenten gefunden, die Güter wieder zu bewirtschaften. Erst 1682, 45 Jahre nach der Brandschatzung, waren alle Grundstücke wieder bewohnt und bewirtschaftet. 1637 wurden in und um Strehla 167 Wohnhäuser, 34 Brauhäuser und 64 Scheunen niedergebrannt. Die schwedischen Truppen hatten in ihren Raubzügen auch vor Reußen keinen Halt gemacht. Das kann man in Gerichtsakten aus dieser Zeit lesen. In Reußen gab es drei wüst gefallene Bauerngüter. Sie wurden “ bis auf die Grundmauern zerstört und im Kriegslärm von Soldaten verbrannt“, das Vieh wurde weggetrieben. Sie sind in 9 Jahren als Wüstung restlos verwildert bis sich wieder jemand der Güter annahm. (GB Oschatz 167 v. 1646) Auch von Oberreußen wurde in einer Verkaufsurkunde von 1642 auf einen Überfall im Jahre 1641 verwiesen: „…..und weil damals auf solch Gütlein, wegen der 1641 erlittenen Feindes Ruin nicht mehr als 1 Scheffel Korn bestellet werden können“. Die Landbesitzer waren daran interessiert, dass ihr Land schnell wieder bewirtschaftet wird. Noch in den letzten Jahren des Krieges gab es in Reußen mehrere Käufe und Verkäufe von Feld und Bauerngütern, die erst 100 Jahre später wieder abflaute. In 2 Verkaufsdokumenten der „Wüsten Güter“ wurde auch über den Erbkauf von „Heergereth“ geschrieben. Es war die Ausrüstung eines vom Grundbesitzer ausgesuchten Bauern für den Einsatz im Kriegsfall. Als Waffenträger hatte er einige Vergünstigungen. Seine Ausrüstung war aber in der allgemeinen Gerichtsbarkeit besonderen Erbregeln unterworfen. Es durfte nur an männliche Nachkommen in direkter Erbfolge als Waffenträger mit dem Gut weitergegeben werden. War kein eigner Nachfahre da ging das Erbrecht an den Bruder oder seinen männlichen Nachfahren über. Dieses aus dem Mittelalter stammende Recht sicherte ursprünglich die Wehrhaftigkeit des Grundbesitzes. In der Regel standen dem ältesten Sohn das Schwert und weitere Ausrüstung wie das beste Pferd, Rüstzeug und männliche Kleidung von vornherein zu. Es war untersagt, dieses Erbteil außer Landes zu verbringen. Geistliche waren von diesem Erbe ausgeschlossen, ihnen stand das Recht auf den als „Gerade“ bezeichneten weiblichen Familienerbteil zu. Die „Gerade“ Stücke, waren das bewegliche Eigentum der Frau, das ebenfalls nur in direkter weiblicher Erfolge weitergegeben werden durfte. Diese Gewohnheitsrechte wurden bereits Anfang des 13. Jhd. im Sachsenspiegel beschrieben und hielten sich noch bis Ende des 17. Jhd. auf dem Land. Da in zwei Gerichtsdokumente zum Verkauf der Güter dieses Sondererbrecht beschrieben wurden, könnte die Verwüstung dieser Grundstücke auch Folge der Verteidigung durch die Bauern gewesen sein. Ein anderes Gerichtsdokument belegt, dass ein Nachkomme des Bauern Jorge Schatz aus Oberreußen in diesem Krieg umgekommen ist. Er hatte 12 Jahre in der Kurfürstlichen Armee gedient und ist nicht wieder nach Hause gekommen. Seine Wirtschaft hatte er treuhänderisch seinem Schwager zur Nutzung und zur Versorgung seiner eigenen Familie überlassen. Weder vom Amt Oschatz noch von den Kurfürstlichen Behörden wurde der Verbleib des Soldaten geklärt. Die Familie musste letztendlich das Gut verkaufen. Ungewöhnlich war auch, dass die Bäckermeister Urban Fischer und Abraham Jentzsch aus Strehla Feld von Reußener Flur erworben haben (29). Gründe könnten Lieferschwierigkeiten durch fehlende Bauern oder die dadurch hohen Preise nach dem Krieg gewesen sein.
Bis Anfang des 18. Jh. finden nicht nur ein Generationswechsel in Reußen sondern auch viele Besitzerwechsel statt. Die Gebäude des Dorfkernes könnten nunmehr die dritte Welle des Um- oder Wiederaufbaus aus dieser Nachkriegszeit sein. Auch die restlichen drei der jetzt zehn Bauerngüter in Reußen sind während oder nach der Kriegszeit entstanden. Die genauen Baujahre dieser Gehöfte im historischen Ortskern können nur an Hand von Aufzeichnungen oder mit Fachkenntnis der Bausubstanz ermittelt werden. Der „Westfälische Frieden“ 1648 brachte endlich das Ende des Krieges und die Anerkennung der Konfessionen untereinander auf dem Papier, aber nicht in den Köpfen der Menschen und Kirchen. Die Kurfürsten, der Adel, die Rittergüter und Städte waren so verarmt, dass Kurfürst Johann Georg I. zusätzliche Steuern, vor allem aus den Städten presste, da die Dörfer größten Teils entvölkert waren.(3,7). Der Grund waren die enormen monatlichen Kontributionen von 11.000 Reichstalern an die Schweden. Es wurden Steuern erhoben auf Schuhe, Stiefel, Riemen, Sattelleder, Tabak und Tabakpfeifen, ausländische Spitze, Papier, Spielkarten und Kalender, auf Wein, Brandwein und Fleisch. Eine Schutzgeldabgabe für Fremde, Gewerbetreibende und Handwerker, eine Vermögens-, Kopf-, Rangsteuer auf Titel und andere Steuern wurden eingeführt und ständig erhöht. Erst nach endgültiger Bezahlung der Kriegsentschädigungen rückten die schwedischen Truppen 1650 aus Sachsen ab.
August der Starke hat 80 Jahre später mit einer Finanzbehörde und einer „verbrauchsorientierten Steuer“, heute Umsatzsteuer, für kontinuierliche Einnahmen gesorgt. Die Städte haben sich nach dieser Zeit finanziell nie wieder richtig erholt. In der Hierarchie hat natürlich wieder jeder versucht, seine Steuerlast auf die Untertanen abzuwälzen. Auch die Kirchen haben sich daran beteiligt. Sie zwangen z.B. ihre Pfarrer im Nebenerwerb und die Bauern die zerstörten Pfarrstellen wieder aufzubauen. Die in ihrer Existenz selbst hart betroffen Bauern hielten diese Maßnahmen für eine gewünschte Hilfsleistung, aber kein „Muss“. Das alte Sprichwort „Wenn der Bauer nicht muss, rührt er weder Hand noch Fuß“ könnte aus dieser Zeit stammen. „Wenn dem Bauernstand früher auch wenig Beachtung geschenkt wurde, so benutzen wir heute noch in unserem täglichen Sprachgebrauch immer wieder Redewendungen der Bauernschaft aus dieser Zeit, wie: „Wir sind sicher nicht das blinde Huhn was auch mal ein Korn findet. Eben so wenig haben wir Schwein. Wir brauchen weder leeres Stroh zu dreschen noch müssen wir die Zügel straffer halten. Einen geschenkten Gaul guckt man nicht ins Maul, sonst könnte man ins Fettnäpfchen treten. Auf den Hund sollten wir auch nicht kommen. Dieses Geschick ereilt vor allen diejenigen, die vorher über die Stränge geschlagen hatten“ (12). Noch viel mehr Aufmerksamkeit ist beim Lesen alter Schriften aus dieser Zeit notwendig. Wenn auch die Nutzung der slawischen Sprache 1424 als Amtssprache abgeschafft wurde, sind doch eingedeutschte Bezeichnungen von Gegenständen und Handlungen aus dem Slawischen, neben den Ortsnamen, immer noch präsent. Ebenso finden wir diese Bezeichnungen noch Jahrhunderte später in Gerichtsdokumenten wieder. Zusätzlich erschwerend ist noch, dass man oft mit schlecht leserlicher Handschrift so schrieb wie man sprach. Dadurch entsteht oft der Eindruck eines unverständlichen Textes. Einige Beispiele: die „Huckst“ war die Hochzeit, und geheiratet wurde nur „Suntch“ und nicht „Montch“- nur sonntags nicht montags; mit „Diere“ waren keine Tiere sondern die Tür gemeint, „krutsche“- verkrüppelt, „Kaluppe“ bedeutet baufälliges Gebäude, die „Bäbe“– der Napfkuchen, „Mauke“-der Brei oder „pietschen“ – trinken, u v.a.m. (20).
1637 In der Chronik von Hirschstein wird berichtet: „ließ der kaiserliche Graf Hatzfeld in Riesa 112 Marodeuren seiner Armee den Prozess machen, weil sie sich schwer gegen die Bevölkerung vergangen hatten, indem sie diese gemordet und schrecklich traktieret und sich unchristlich an den Weibspersonen vergriffen hatten“. Die Übeltäter wurden teils gehenkt, verbrannt, gerädert oder gevierteilt und als abschreckendes Beispiel in die Ecken gehängt. (40)
1643 am 17. Februar, nach seiner erfolglosen Belagerung der Stadt Freiberg ging der schwedische General Torstenson mit seiner Armee in Strehla über die Elbe. Das blieb natürlich wieder nicht ohne die üblichen Abgaben, die von den Dörfern und der Stadt auf dem Marsch geleistet werden mussten (6).
1650 Ende des Jahres schwoll nach schweren Regenfällen die Elbe so hoch an, dass zwischen Merschwitz und Mühlberg viele Dörfer überschwemmt und teilweise Häuser samt Menschen und Vieh hinweg getrieben wurden. Nachdem zu Jahreswechsel sehr viel Schnee gefallen war verursachte ein starkes Tau und Regenwetter einen raschen Eisaufbruch mit starkem Eisgang und großen Fluten. In Kirchenbücher von Boritz wurde beschrieben, dass das Wasser in der Kirche schon 3 ½ Ellen (2m) und in diesem Jahr 4 ½ Ellen (2,6m) hochgestanden hat. (39,40) In diesem Jahrhundert berichten die Chroniken von 27 Fluten der Elbe und deren Nebenflüsse die bis Hamburg beträchtlichen Schäden verursachten.
1653 sowie 1667, 1702, 1730, 1752, 1805 und 1829 gab es verheerende Stadtbrände in Strehla. Ein besonderer Glücksfall war, dass ein Gerichtsbuch aus den Jahren 1565 bis 1678 alle diese verheerenden Stadtbrände unbeschadet überstanden hatte. Die 682 Seiten dieses Buches sind die ältesten Urkunden der Stadt Strehla (7). Es soll noch drei ältere Bücher gegeben haben. Die älteste noch erhaltene Akte der Kirche Strehla ist aus dem Jahr 1521. Es existiert auch eine 1533 erstellte Abschrift einer Urkunde aus dem Jahr 1288 über die Schenkung von Kleinrügeln an die Kirche Strehla.
1661 Churfürst Johann Georg II. von Sachsen erteilte auf Antrag die Schriftsässigkeit (Begriff der Grundherrschaft und Gerichtsbarkeit) der Güter Gröba und Oberreußen an Nicol Heinrich von Nischwitz. Er war damit Besitzer beider Güter. 1670 ging der Besitz an die Hofrätin Magdalena Fickerin aus der Nischwitz Familie. Später ziehen sich die „Nischwitz“ ganz nach Gröba zurück und veräußern 1692 Oberreußen an die „von Arnims“. 1783 erwarb Kaufmann Wacker und 1814 die Fam. Rüssing das Dorf (3). Oberreußen hatte damals 34 Einwohner in fünf Feuerstätten im herrschaftlichen Vorwerk und vier Dreschgärtnernahrungen. Das waren kleine Hofstellen mit etwas Land, die vom Besitzer vermietet/ verpachtet wurden. Die Pacht musste, wie die Lehen von den Bauern, in Form von Abgaben oder Leistungen im Vorwerk erbracht werden. Die Stellen konnten auch zeitlich befristet vergeben werden. Diese „Pächter“ besaßen insgesamt acht Kühe, kleine Gärten, kaum Acker, Wiese und Holzränder an den Wiesen (4). Begriffe wie Magazinhufe und Marschhufe tauchen erstmals in den Beschreibungen auf. Als Marschland bezeichnete man im Norden in erster Linie nasse Flächen. Es deutete also alles darauf hin, dass es sich um die Feuchtgebiete des Schwemmteichs, des Quellgebiets des Reußner Bergs, Krake- Teich (Teich neben dem Gut des Bauern Krake), Kirchwald und des Eichbuschs von Oberreußen handeln könnte. Es war aber eine Festlegung von Feldflächen der Bauerngüter und Häusler, deren Ertrag bei militärischer Einquartierung für Unterbringung und Versorgung für den „nächsten Marsch“ notwendig waren. Bei der Berechnung der Leistungen war der Hüfner vier Gärtnern oder acht Häusler gleichgestellt. Magazinhufen waren die Feldstücke, deren Ertrag an Getreide teilweise zum Füllen der Landmagazine gebraucht wurden. Es war eine Art Reservelager für militärische- oder Notfälle. Die Spannhufen sind die Felder im Besitz des „Pferdner“ auch Bauer oder des „Anspänner“. Zu Reußen gehörend wurden vier Spannhufen, sechs Ruthen, sieben Magazin- und sieben Marschhufen gezählt.
1665 Im Kirchenbuch Gröba wird der Bauer Martin Henker erwähnt, dessen Nachfahren noch heute in 10. Generation männlicher Erbfolge in Reußen wohnen. Bauer Martin Henker aus Gröba war verheiratet mit Rosina, geb. Krake, Tochter des Dreschergärtners Andreas Krake aus Oberreußen. Der zweitälteste der 8 Kinder der Familie kaufte 1726 das noch heute im Besitz der Familie befindliche Gut. Mehrere Familien im Dorf können auf eine ähnliche lange Familientradition zurückblicken (Anhang 1). Bedingt durch die vielen Kinder in den Familien wurde untereinander im und den umliegenden Dörfern geheiratet und es entwickelte sich über die Jahrhunderte ein Netzwerk familiärer Abhängigkeiten und Verpflichtungen. Besonders in Zeiten der Hochwasser, Dürren und Mißernten war das überlebenswichtig. Patenschaften untereinander waren eine wichtige Lebensversicherung für die Kinder. Die Paten übernahmen bei frühzeitigem Ableben des Bauern die Vormundschaften für Kinder und Witwe und sicherten damit die Zukunft der Familie. Es wurde untereinander mit Geldbeträgen geholfen, den Schwangeren standen die Nachbarinnen bei, es wurden Naturalien und Saatgut getauscht und wenn nötig auch bei den Feldarbeiten geholfen. Viele Gerichtsdokumente zu Erbsachen, Vormundschaft, Geldverleih, Kauf und Verkauf bestätigen das. In den Dokumenten ist kein Fall einer Subhastation (Zwangsversteigerung) beschrieben und es gab nur ein einzigen richterlich geregelter Streitfall im Dorf (29). Wurden in einer Bauernfamilie mehrere Söhne geboren, war es meist der erste oder der letzte geborene Sohn, der das Gut übernahm. Die Geschwister mussten ausgezahlt und den Eltern ein Auszug (Unterkunft) und der Lebensunterhalt zur Verfügung gestellt werden. Die anderen Geschwister heirateten in andere Bauern- oder Handwerkerfamilien ein oder verdingten sich als Magd oder Knecht.
Im gleichen Jahr wurde in Strehla auch eine Kindsmörderin durch das Schwert hingerichtet (7).
1688 Eine Nachricht über ein in Sachsen bisher einmaliges Ereignis breitete sich in Windeseile über das Land bis zum Kurfürsten Johann Georg III aus. In Lommatzsch brachte durch Gottes Segen die Frau des Kürschners Kühn am 25. Juni Fünflinge auf die Welt, 2 Mädchen und 3 Jungen (20). Ein Mädchen starb unmittelbar nach der Geburt. Die Überlebenschance der anderen war auf Grund geringer Körpergröße und Schwäche sehr gering. Das letzte Kind verstarb nach 8 Monaten. Die Frau hatte insgesamt 16 Kinder auf die Welt gebracht, von denen nur zwei die Eltern überlebten. Der „ Fünfkinderstein“ in der Kirche Lommatzsch zeugt von dieser für Sachsen ältesten, belegbaren Fünflings Geburt. Bereits 1390 und 1391 soll eine Brigitta von Stingelhaim zweimal hintereinander Siebenlinge geboren haben. Auch in Bayern kamen 1566 Fünflinge und in Hameln 1600 Siebenlinge zur Welt, nachgewiesen durch Grabsteine. In Unterreußen konnte man bis jetzt nur eine Drillingsgeburt 1862 in der Fam. Hummitzsch finden.
1689 am 3. September wurde durch das Rittergutsgericht Ostrau/ Amt Delitzsch nach dem Urteilsspruch des Schöffenstuhls in Halle, gegen geltendes Recht, Anna Maria Braune als letzte in Sachsen verurteilte Hexe verbrannt. (Stadtarchiv Delitzsch). Kurfürst Friedrrich und der Erzbischof von Magdeburg vereinbarten bereits 1457, das sächsische Untertanen in weltlichen Sachen nicht mehr vor das geistlich Gericht in Magdeburg gezogen werden. Die Hauptinstanz für sächsische Patrimonialgerichte war der Schöffenstuhl in Leipzig. Der Schöffenstuhl Halle war aber eine geistliche Spruchbehörde des Bistums Magdeburg. In Sachsen waren es dehalb weltliche Gerichte und nicht, wie bisher allgemein verbreitet angenommen, die Kirchen, die auf Grund der Hysterie in der Bevölkerung solche Prozesse führten. Bereits Mitte des 13. Jh. sah der „Sachsenspiegel“ den Feuertod auf Zauberei vor. Der große Hexenwahn kam aber in ganz Europa erst im 15. Jh. auf und endete erst 1783 mit einer letzten Verbrennung in der Schweiz. In Sachsen begann die Hexenverfolgung 1572 mit der Verschärfung des „Sachsenspiegel“ durch den sogenannten „Hexenhammer“. In dem Zeitraum von 1408 bis 1766 wurden in Sachsen von 904 Angeklagten „nur“ 284 wegen Hexerei verurteilt aber nur wenige davon verbrannt. Sachsen war damit eines der Länder mit den wenigsten Urteilen dieser Art. Die letzte Entscheidung, gestützt auf den Sachsenspiegel, erging durch das Reichsgericht 1932. Noch heute gilt der Sachsenspiegel als Beleg einer in unserem Kulturkreis lange Zeit verankerten Rechtsprechung.
1694 Der erster Churfürstlich sächsische Post- und Reiseverkehr von Leipzig nach Breslau macht auch 2x wöchentlich, Mittwoch und Samstag 9.00 Uhr, in Strehla halt. Die Fahrt dauerte 7 Tage. (8/10) Die Route verlief über Wurzen, Strehla und nach dem Elbübergang auf der Hauptroute Großenhain, Königsbrück, Kamenz, Bautzen, Görlitz, Lauban, Hirschberg, Liegnitz nach Breslau. Vor der Einführung der Postkutschen oder Fahrposten hatten die Bauern das uneingeschränkte Recht Personen zu befördern. Für Reisende boten sie Mitfahrgelegenheiten auf ihren Wagen an oder wurden für eine bestimmte Strecke gemietet. Sie haben damit auch zwangsläufig den Reisenden mitgegebene Briefe und Pakete befördert. Daneben entwickelten sich auch Fuhrunternehmen die das als Gewerbe betrieben. 1693 schon wurde zur Einschränkung dieses sogenannten „Nebenpostierens“ durch die Fuhrleute und Boten im Kurfürstlichen Sachsen Torpassierscheine eingeführt. (41)
1695 Wieder ein entsetzlich kalter und langanhaltender Winter in ganz Europa. Die Kälte fing schon im Oktober an, erreichte im Dezember ihre niedrigsten Temperaturen und dauerte bis März an. Der Schnee wurde auch im Meißner Land so hoch aufgetrieben, dass viele Orte abgeschnitten waren. In Hirschstein lag der Schnee stellenweise 10m hoch und begrub ganze Häuser unter sich. Die Menschen mussten über gegrabene Tunnel aus den Häusern befreit werden. Die Elbe hat 14 Wochen im Eisstau gestanden, so dass mit einem gefährlichen Eisgang beim Frostaufbruch gerechnet wurde. Da aber die kalte Witterung noch bis in den Sommer anhielt konnte der Wasserstau nach und nach abfließen und kaum großen Schaden anrichten. Ein Jahr mit hohen Ernteverlusten für die Bauern. (36,40)
1696 sind die Untertanen der Dörfer des Rittergutes Bornitz, gegen ihren Lehensherrn Hanns Wolf von Schönberg vor Gericht gegangen. Der Grund kann allerdings nur im Staatsarchiv Dresden vor Ort nachgelesen werden (12614). Im gleichen Jahr gingen weitere Teile des Besitzes der Schönbergs, zu dem neben Reußen und Großrügeln auch Pochra gehörten, an das Rittergut Merzdorf.
1698 wegen des großen Frühjahreshochwasser musste in Lorenzkirch das Vieh in die Kirche, auf über die Bänke gelegten Brettern, getrieben werden (6,10). Es fand erstmalig mittwochs vor dem Lorenzmarkt ein Viehmarkt statt. Der Markt hatte seinen Ursprung in einem Wallfahrtsgottesdienst nach dem 10. August. Da die Getreideernte oft schon beendet war, wurde in den ersten Tagen des Marktes der Getreidepreis für den Herbst im Meißner Land festgelegt (7). Einen „kuriosen“ Todesfall gab es 1745 auf dem Lorenzmarkt. Ein Daniel Panzer ist an einer heißen Bratwurst erstickt.