16. Jahrhundert
1500 Ab Mitte des Jahres fanden in Strele jährlich zwei Wollmärkte und Salzmärkte statt. Eine Gelegenheit für die Bauern der umliegenden Dörfer, überschüssige Wolle zu verkaufen und Salz zu kaufen. Es fand auch ein Pechmarkt statt. Das Material wurde dringend von den Elbefischern zum Abdichten der Kähne und der Fässer benötigt (3).
1501 wurde Reußen als Folge der Besitzverhältnisse auch kirchlich geteilt: Reyssen zu Kirche Strele und Oberreyssen zu Kirche Grobe (3).
Die Elbe führte dieses Jahr dreimal große Hochwasser. In Meißen wurde die Brücke beschädigt und man konnte in der Stadt nur mit dem „Schiff“ von einem zu anderen Stadttor fahren.(40)
1516 Oberreyssen war als Vorwerk herrschaftlicher Sitz und hatte die Gerichtsbarkeit durch den Landesherrn und die Rittergutsbesitzer mit Lehensanteilen in Reußen. Diese sogenannten Patrimonialgerichte waren ein Zugeständnis des Kurfürsten Friedrich August von 1428 für die ständig erhöhten Abgaben als Ersatz für das Bereithalten der überflüssig gewordenen Ritterpferde. Es war Gerichtsort der Rittergutsbesitzer von Gröba, Merzdorf, Forberge und den Dörfern Reußen und Rügeln, die „die Halsgerichte, zugleich zu pawerkguttern… Sundern in den Forbergen der Edelleuthe und Zugehorungen … die Herren alleine unde nicht mit denen von Grünrode“ hielten. Das bedeutete, dass jeder der „Edelleuthe“ in Gröba, Merzdorf und Bornitz allein über seine Untertanen, seine Lehensnutzer Gericht halten konnte. „Halsgerichte“ war die hohe Gerichtsbarkeit und bedeutete, es ging um Strafen die mit dem Tod geahndet wurden. Die Bedeutung des „pawerkguttern“ konnte ich nicht ermitteln. Die sogenannte Galgenlehde, das Gelände vor der späteren Windmühle auf dem „Pochra Berg“ und einige Urteile in den ersten Gerichtakten zeugen davon, das auch die Todesstrafe verhängt wurde. Seit Beginn der deutschen Besiedlung wurde ein „Bauern- und Dorfrecht“ (Anhang 3) in Gerichtsverfahren praktiziert, was größtenteils der willkürlichen Auslegung des Adels unterworfen war. In den Gerichtsbüchern war zwar die Rede von den durch Bauern gestellte Ortsrichter und Schöppen (Schöffen), die in Verhandlungen einbezogen wurden, aber kaum Einfluss auf die Urteilsfindung hatten. Die Gerichtsverhandlungen wurden an festgelegten Tagen, anfangs noch von den Grundbesitzern selbst geführt. In den Städten wurden die Gerichte Schösserei genannt. Für die drei Halbhufenbauer aus Oberreußen, Jorge Schacz, Lukas Thalheim und Valtin Kuhlenberg war zusätzlich schon das Amt Oschatz als Gerichtsherr zuständig. Weitere Einwohner sind erst durch Gerichtsdokumente 100 Jahre später bekannt geworden (3).
1517 am 31.10. veröffentlichte Luther seine Thesen „Über die Kraft des Ablasses“ an der Kirche in Wittenberg und läutete die Reformation ein.
1521 verpachtete Jacuf von Barsitz zu Reußen sein Vorwerk an den Pfarrer von Grobe, Georg Gelhar für 100 Rfl. (Rheinische Gulden) und 6 Rfl. jährlichen Zins. Damit war das Gut/ Vorwerk auch als Lehen der Kirche Grobe zugeordnet (3).
1532-1533 kommt es zu einem Erbgerichtsstreit über zwei Bauerngüter von (Unter)Reußen zwischen Christoph von Schleinitz, dem Oschatzer Vogt Jobst Riedel und Heinrich von Grünrode (1024). Es ging vermutlich um den Erbanspruch des Grundbesitzer nach Tod des Bauern ohne eigne Kinder.
1536 Ein Jahr mit sehr strengem Winter und heißen Sommer.
1538 verkauft Sebastian von Pflug das Rittergut Oppitzsch an Christoph von Nischwitz, der schon der Alte genannt wurde und 1586 noch lebte.
1539 Die Kirche in Strehla und Gröba wurden im Zuge der Reformation protestantisch.Mit der Einführung des evangelischen Gottesdienstes wurde auch die Führung einer Schule in Strehla beschlossen (6).
1540 belehnt Heinrich der Fromme den in Besitz der Beschwitz befindlichen Rittersitz und Vorwerk Rügeln samt Gerichtsbarkeiten und 3 Hufen Land an Georg von Pflugk.
1542 Große Heuschreckenschwärme überzogen wieder das Meißner Land und verwüsteten alles Gewachsene.
1546 In dem Bekenntnis einiger Fürstentümer zur Reformation sahen die katholischen Herrscher einen großen religiösen und politischen Machtverlust. Kaiser Karl der V. von Österreich führte mit Spanien die katholischen Fürsten gegen die im Schmalkaldischen Bund vereinten protestantischen Länder unter Führung von Friedrich Johann von Sachsen in den Krieg. In der Schlacht bei Mühlberg wurde das protestantische Heer überrascht und vernichtend geschlagen. Mit der Gefangennahme des sächsischen Kurfürsten zerfiel auch der Schmalkaldische Bund. Durch die Handelsstraßen in Strehla wurde unsere Gegend wieder zum Auf- und Durchmarschgebiet von Truppen, nicht ohne Folgen für die Bevölkerung. Diesem ersten Religionskrieg sollten noch weitere folgen. Schon 1552 verbündeten sich die protestantischen Fürsten mit dem französischen König und eroberten den ganzen Süden Deutschlands. Bis zum Beginn des Dreißigjährigen Krieges wurde Frankreich dann noch durch die drei Hugenottenkriege erschüttert.
Ab 1550 übernahmen Ämter und Landgerichte des Kurfürsten die Verwaltungshoheit und auch die „Hohe Gerichtsbarkeit“ von den Rittergutsbesitzern. Es war nicht nur die Reformation die Zweifel an der kirchlichen Rechtsprechung aufkommen ließ, sondern auch die Aufzeichnungen eines Eike von Repkow über Jahrhunderte praktiziertes Land- und Lehenrecht im damaligen Sachsen (Norddeutschland) von 1225-1235, bekannt als Sachsenspiegel. Vorangegangen war eine Bestandsaufnahme der Besitzungen der Lehensherren, der Einwohner, der Gerichtsstrukturen und der bisherigen schriftlichen Urteile. Die Kirche und die Rittergutsbesitzer mussten nun auch Dokumentationen der „Niederen Gerichtsverfahren“ in deutscher Sprache ausfertigen. Mord, Totschlag, Notzucht, Körperverletzung mit Todesfolge, schweren Diebstahl und Raub unterlagen der „Hohen Gerichtsbarkeit“ und wurden dem jeweiligen Verbrechen angepasst bestraft.
Die wohl am wenigste „schmerzhafte“ Strafe war das Enthaupten mit dem Schwert. Die häufigste Art von Hinrichtungen war der Galgen. Noch bis ins 17. Jahrhundert wurden solche grausamen Hinrichtungen, wie Rädern, Vierteilen oder Sacken (mit Tieren im Sack ertränken), Abhacken von Gliedmaßen, Augenausstechen oder Blenden öffentlich durchgeführt. Für diese Folterungen und Hinrichtungen wurden sogenannte Scharfrichter benötigt. Da der Scharfrichter von den wenigen Hinrichtungen und Folterungen nicht leben konnte war er hauptberuflich oft Abdecker und wurde auch Schinder genannt. Der Abdecker war für die „Entsorgung“ von verendeten Tieren zuständig. In der Ausübung beider Gewerke wurde das Anwesen früher Feldmeisterei genannt. Dieser Name erklärte beide Berufe. Als Scharfrichter musste er eine Ausbildung im Umgang mit Beil und Schwert haben und eine Prüfung in einer Hinrichtung ablegen um „Meister“ zu werden. Die Abdeckerei bot die idealen Voraussetzungen dazu. Da er aber seinen Lebensunterhalt als Abdecker verdienen musste und die Abdeckereien wegen der Geruchsbelästigungen meist außerhalb der Städte auf freiem Feld lag, der Name Feldmeisterei. Er entnahm den Kadavern verwertbare Teile wie das Fell und bot sie den Gerber an. Knochen und Fett wurden an die Seifensieder und Kerzenzieher verkauft. Auch mit Klauen, Hörnern und Rosshaaren oder Schweineborsten ließ sich etwas Geld verdienen. Die Produkte mussten oft aufwendig aufbereitet und gelagert werden. Nicht verwertbares musste vergraben oder verbrannt werden. Die Geruchsbelästigung war also unvermeidbar.
Als Scharfrichter waren sie für die Vollstreckung eines Urteils mit Schwert oder Beil und für Folter zur Erzwingung eines Geständnisses zuständig. Als Nachrichter waren sie u.a. für das Abschneiden von Selbstmördern oder Gehenkten und deren Beerdigung verantwortlich. Als Abdecker und damit „Unehrlicher“ gehörte er nicht zu den Handwerkern, war aber in Funktion als Scharfrichter Teil der staatlichen Gewalt. Er stand juristisch unter dem Schutz des Lehens- und Gerichtsherren seines Anwesens, soweit dieser auch die hohe Gerichtsbarkeit innehatte, sonst dem Landes- oder Amtsherren. Selten aber wurden ein Scharfrichter für eine Hinrichtung aus dem Ort oder der näheren Umgebung des für das Urteil zuständigen Gerichtes ausgewählt. 1616 wurde Meister Christoph und 1748 Samuel Hurtig als Scharfrichter von Strehla erwähnt. Ob sie gleichzeitig die Feldmeister (Abdecker) in Strehla innehatten ist nicht beschrieben. In dem „Hochnotpeinlichen Gericht“ gegen den wegen Diebstahls und anderen Delikten angeklagte Peter Bergmann befragte Meister Christoph den Angeklagten peinlich mit „Schnüren und Binden und anderen Angriffen“. Es war eine Art von Folter zur Erzwingungung eines Geständnisses als Voraussetzung für eine Verurteilung. In den Gerichsakten tauchte dafür Begriffe wie „Orgischt oder gichtitiger Mund“ auf, was soviel bedeutet, wie gestehen oder bekennen. Blieb die Orgicht jedoch aus, obwohl dringender Tatverdacht beim Angeklagten bestand, konnte der Angeklagte einer erneuten „peinlichen Befragung“ (Folter) unterworfen werden, um danach eine Urgicht herbeizuführen. Die Trias hebende Hand (ertappen auf frischer Tat), blickender Schein (Augenschein-Beweis) und gichtiger Mund, bildeten die drei wesentlichen Elemente der Beweisaufnahme und einer Verurteilung in mittelalterlichen Verfahren. Bsp: “ George Viewegs, George Hasens und Brosius Mitternachts Orgischt und Bekenntnis“ (GB AG Oschatz Nr. 001 1552-1603 S.269 orgin. S. 276 im Digitalisat) In seiner Arbeit als Abdecker und privat als Lehensnehmer war er dem Landbesitzer verpflichtet und dem Stadtrat unterstellt. In den Karten von Strehla 1838 ist noch eine Feldmeisterei und 1895 nur noch eine Abdeckerei eingetragen. 1552hatte das Vorwerk Oberreußen noch beide Gerichtsbarkeiten inne, d. h. es wurde auch durch das Amt noch in Oberreußen verhandelt. Die Niedere Gerichtsbarkeit über Beschimpfung, Verleumdung, Abschlagen von bis zu zwei Fingern, nicht tödlich verlaufende Körperverletzungen, Zähne ausschlagen, Fenstereinwerfen, Erbangelegenheiten, Verträge und Vergleiche, Teilungen, Kaufverträge, Subhastationen (Versteigerungen) sowie Bestimmung von Vormundschaften oblag weiterhin den Gutsbesitzern.
In den ersten Gerichtsbüchern gab es noch Aufzeichnungen kleinerer Straftaten, die mit einer Rüge oder Geldbuße geahndet wurden aber auch von Mord und anderen körperlichen Straftaten. Von den sieben Bauern in Reußen gehörten drei zum Amt Oschatz. Die Zugehörigkeit zum Amt Oschatz hatte sicher mit der Vorhaltung wehrfähiger Männer für die Kurfürstliche Armee zu tun, die mit entsprechenden „Heergerät“ ausgerüstet wurden. Durch die Ämter wurden auch zusätzliche Abgaben erhoben. Es mussten Steuern gezahlt werden, u.a. als Hufe-Geld ,ca. ein Thaler oder Hafer pro Hufe und Jahr als Naturalienabgabe und Heereshilfe als Fuhrleistung.
1551 gab es die ersten Aufzeichnungen im Gerichtsbuch 001 von Oschatz über die Dorfstrukturen der zum Amtsbereich Oschatz gehörenden Orte wie Unterreußen, Großrügeln und Oppitzsch. (29) Oberreyssen gehörte zum Rittergut Grobe (ab 1552 Gröba), wurde aber mit aufgeführt. Es war ein sogenannter Gutsweiler, einer Gutsblockflur von 142 ha eines Landbesitzer (Besessener) und zwei Einwohnern. Die im Vorwerk beschäftigten Arbeitskräfte wurden nicht mitgezählt. (Unter)Reußen hatte schon sieben Besessene, freie Bauern und fünf Einwohner. In den Aufzeichnungen aufgeführt wurden aber nur die männlichen Personen, Gutsbesitzer und Einwohner ohne Familien. Typisch für ein Platz- oder Runddorf war, dass die Gehöfte hufeisen- oder ringförmig um einen Platz angelegt waren, der nur eine Zufahrt hatte. Die beiden Güter südlich der Straße in Reußen sind vermutlich erst in dieser Zeit erbaut worden und gehörten mit Lehen zum Rittergut Merzdorf (Nr.16 und 17). Belegbar an Hand von Gerichtdokumenten ist es nicht. Auch Aufzeichnungen in Kirchendokumenten gab es erst 100 Jahre später. Im Dorf selbst standen also zwei der heutigen neun Gehöfte noch nicht. Typisch für die Zeit bis ins Spätmittelalter war, dass viele Häuser in den Dörfern oft noch einstöckig waren. Sie hatten Strohdächer und ein Fachwerk mit Holz- Stroh- Lehmausfachung oder waren reine Holzgebäude. Es waren Wohn- Stall- Bauten und Nebengelasse in der Drei- oder Vierseiten- Ausrichtung. Auf den Karten von 1837 waren hinter dem Dorf noch große Teile der heutigen Felder sumpfig und bewaldet. Das Land war aufgeteilt in Gemeindeland als Zufahrten zu den Gehöften, Anger (der heutige Dorfplatz), Krätzegarten (Krautgarten- das Dreieck zwischen Reußen und dem Weg Strehla-Merzdorf), Hutung (Weide), Wald und die Feldanteile als Lehen der jeweiligen Landbesitzer. Unterreußen hatte in dieser Zeit 56 Einwohner an 11 Feuerstellen, davon vier Hufen- und drei Halbhufengüter und drei Häusler- Wohnungen. Es hatte Gewannefluren (lange, schmale Feldflächen, die typisch waren für die „Drei Felderwirtschaft“) von etwa 200 ha. In den Gehöften könnten heute noch Spuren von Bausubstanz aus dieser Zeit zu finden sein. Die Schrift auf dem Türsturz der heutigen Nr. 8 deutet auch auf diese Zeit hin. Die Initialen UWP könnten für einen Namen oder Spruch stehen. Der Türsturz passt aber offensichtlich nicht zur heutigen Bausubstand. Das Haus wurde sehr wahrscheinlich Anfang des 19.Jhd. umgebaut. Es wurde aber, wie die Nr. 9 schon als Häusler- Wohnungen erwähnt.
1552 Oberreußen diente immer noch mit einem gerüsteten Ritterpferd. Die Lage der Bauern im Spätmittelalter hat Sebastian Münster (1488-1552) in seiner „Cosmographia“ als einer der ersten so beschrieben: „Der vierte Stand ist der Menschen die auf dem Felde sitzen und in Dörffern, Höffen und Wyerlin und werden genannt Bawern, darumb sie das Feld bawen und das zu der Frucht bereitent. Diese fürn ein gar schlecht und niederträchtig Leben. Es ist ein jeder von den andern abgeschieden und lebt für sich selbst mit seinem Gesind und Viech. Ihre Häuser sind schlechte Häuser von Kot und Holz gemacht, uff das Ertrich (Erdreich) gesetzt und mit Strow gedeckt. Ihr Speiß (Essen) ist schwarz rucken (Roggen) Brot, Haferbrei oder gekochte Erbsen und Linsen. Wasser und Molken ist fast ihr Trank. Eine Zwilchgippe (zweireihige Jacke), zween Bundschuh und ein Filzhut ist ihre Kleidung. Diese Leute haben nimmer Ruh. Früw und spat hangen sie der Arbeit an. Sie tragen in die nächste Stett (Stadt) zu verkaufen was sie Nutzung überkommen auf dem Feld und von dem Viech und kauffen ihn dagegen was sie bedörffen. Dann sie haben keine oder gar wenig Handwerkslewt bey ihnen sitzen. Ihren Herren müssen sie offt durch das Jahr dienen das Feld bawen, säen, die Frucht abschneiden und in die Schwewer (Scheunen) führen, Holz hawen und Gräben machen. Doch nichts dass das arm Volk nitt thun muß und on Verlust nitt auffschieben darff.“
Münster war Hochschullehrer in Heidelberg und seine „Cosmographia“ war eine Sammlung von Reisebeschreibungen der Länder in Europa. In der Beschreibung zu Sardinien beklagte er aber die Intoleranz und Gier der Kirche. Er wurde daraufhin vor ein Inquisitionsgericht gestellt und 1552 auf dem Scheiterhaufen verbrannt (12).
1557 wurden die Pfarrherren auf den Dörfern und in den Städten verpflichtet ein Register zu führen über Taufen, Aufgebote, Copulationen (Begattung), Trauung und Tod zu führen. Ein Sebastian Volandt aus Dommitzsch erhielt vom Kurfürst August die Erlaubnis, in Strehla ein Goldwäschewerk anzulegen. Wie am Rhein wurde schon vor Jahrhunderten auch an der Elbe Gold gewaschen. Funde sprachen sich schnell herum, und so versuchten auch Venetianer sich einige Sommer hier in Strehla in diesem Gewerbe. Einige Strehlaer Handwerker waren in dieser Zeit zu eigenem Wohlstand gelangt. Sie konnten sich dadurch mehr und mehr von der Herrschaft der Burgherren freikaufen und gründeten ihre ersten Innungen. Die Vorschriften dazu wurden aber noch von der Schlossherrschaft aufgestellt. Die ersten Zünfte waren die traditionellen Handwerke, wie Böttcher, Bäcker, Fleischer, Fischer, Schmiede und Schlosser. Lt. Ruppel (8) werden in den Akten und Kirchenbüchern neben den Handwerksberufen auch Berufsbezeichnungen wie der Goldarbeiter, Ludumiderator (Hauptlehrer) und der Oculist ( Optiker oder Augenarzt), Viertelsmeister ( Angestellter einer Stadt der für alle Belange der Kommune in einem Viertel; Stadt oder Landbereich zuständig war) aufgeführt.
1569 Rittergut Bornitz wird von den „Von Grünrode“ an die Familie „Von Schleinitz“ veräußert, die das Gut schon 1669 an die „Von Schönbergs“ weiterverkauften (3). Schönberg ist der Name eines sächsischen Uradelsgeschlechts, welches sich bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgen lässt. Männlichen Angehörigen eines Adelsgeschlechts, die keinen Besitz ererben konnten, wurden Posten in Kirche oder Ämtern versorgt. Einige Angehörige der Familie waren Bischöfe, Kardinäle, Amtmänner oder Kammerherrn. Die bekanntesten aus unserer Gegend waren der Bischof von Naumburg „Dietrich von Schönberg“ und der Domherr „ Vinzens von Schleinitz“. Zwischen 1542 und 1761 leiteten mehrere Mitglieder der Familie Schönberg die sächsische Bergbauverwaltung als Berghaupt- bzw. Bergoberhauptmann. Über Anhängsel wie Reußen und Großrügeln waren außer den Gerichtsdokumenten keine weiteren Unterlagen zu finden.
1564 kam die Elbe durch Eis dreimal zum Stehen und konnte 2 Monate lang mit Pferd und Wagen befahren werden. Vier Monate blieb der Schnee liegen. 992 Hirsche und 4318 Stück anderes Wild sind zu Grunde gegangen. In diesem Jhd. wurden 45 Fluten und Überschwemmungen beschrieben. (36,40)
1570 „ist die Elbe sehr groß gewesen/ dergleichen in vielen Jahren nicht geschehen“ (36,40)



Links das erste amtliches Dokument von Reußen im Gerichtsbuch 001 von Oschatz seit Einführung der Kursächsischen Ämter, den Amtshauptmannschaften 1552. Diese Bücher beinhalten noch Gerichtsakten der Oberen Gerichtsbarkeit. Rechts Einband von Buch 118 über diese Dörfer von 1663 mit Dokumenten der Niederen Gerichtsbarkeit der Patrimonialgerichte.
1572 In der Kirche Strehla wurde das erste Taufbuch für die Strehlaer angelegt. Den Aufgebots-Büchern folgten 1580 die Trauungen. Ab 1654 wurden Totenbücher für Strehla und ab 1713 auch für die Dörfer angelegt. (8) Trotz der Brände und Kriegsereignisse über die Jahrhunderte sollen noch alle geführten Kirchenbücher vorhanden sein. Das Führen der Bücher war nur möglich, weil die Einführung der Familiennamen seit dem 11. Jh. mit Ende des 15. Jh. in unserer Gegend, auch im ländlichen Raum, abgeschlossen war. Mit der Namensgebung wurden die kleinen Schilder, oft mit Tierdarstellungen als Name an den Gebäuden übernommen, oder man richtete sich auch nach dem ausgeübten Beruf des Familienoberhauptes. Eine Nummerierung der Grundstücke gab es noch nicht. In den bäuerlichen Gegenden in Norddeutschland dagegen kam man noch bis Ende des 19. Jh. teilweise ohne Familiennamen aus. Nach der Namensgebung wurden dann auch nach und nach Grundstücksnummern eingeführt. Für die Ahnenforschung sind das unverzichtbare Dokumente, wenn man nicht über eigene Unterlagen verfügt. Für unsere Vorfahren zur NS-Zeit konnten solche Dokumente wegen des Nachweises der „Arischen Abstammung“ Überlebenswichtig sein, da es standesamtliche Einträge erst ab 1876 gab.
Ein großes Hochwasser hatte in Meißen ein Stück Gottesacker samt Leichen und Grabsteinen ausgewaschen und abgetrieben. Ein Epitaph (Grabstein) des Herrn Alexij Praetorij wurde in Kreinitz aufgelesen und soll dort in der Kirche stehen. (36/40)
1578 „Strehla hatte in frühester Zeit nur einen Gottesacker an der Kirche. Die Ortschaften Görzig, Sahlassan, Leckwitz, Kleinrügeln, Reußen und Oppitzsch hatten ihre eigenen Begräbnisplätze, von denen aber nur noch in Sahlassan der Platz bestimmt angegeben werden kann, während anderwärts Felder und Gärten dort angelegt sind“ (6). 1578 wurde noch ein zweiter Begräbnisplatz in Strehla angelegt, der sogenannte „Untere Gottesacker“. Kurfürst August hatte den Herren von Pflugk aufgegeben, einen neuen Friedhof anzulegen. Auf diesem Friedhof wurden die in der Unterstadt und in den Dörfern Unterreußen und Oppitzsch verstorbenen beerdigt. Zum Friedhof um die Kirche kamen die aus der Oberstadt, den übrigen Dörfern und die Besitzer des Rittergutes Oppitzsch. Auch der Kirchweg für Reußen war eine vorgeschriebene Route bei Leichenbegräbnissen. Es war der Kommunikationsweg von Reußen über die Ritschgrabenbrücke, die alte Riesaer Straße (Reußner-, Bahnhofstraße) entlang zum unteren Friedhof. Der Friedhof befand sich zwischen der Alten Riesaer (Bahnhofstr.) oberhalb des alten E-Werkes. Ab 1851 ging man weiter die Hauptstraße und Kirchgasse hinauf zum neuen Friedhof (8).
1582-1585 Die Pest wütete wie im 14. Jh. erneut in unserer Gegend und in ganz Europa und fordert hohe Opfer unter der Bevölkerung. Man spricht davon, dass die Pandemie insgesamt ein Drittel der europäischen Bevölkerung ausgerottet hat. Das Drama wiederholt sich 1611, 1632, 1637, jedoch nicht in dem gleichen verheerenden Maße. Im Jahre 1632 sind im Kirchspiel Strehla 355 und 1633 allein in Salsen ( Sahlassan) 99 an der Pest verstorben. Der Lauch- Gamander, ein Lippenblütler und Heilkraut, wuchs u.a. im Bereich des sumpfigen Eichbusches von Oberreußen und wurde von den Dorfbewohnern als Mittel gegen die Krankheit angewendet (25). Die häufigste Form dieser Infektion war die Beulenpest (Bild rts). Gamander wurde als frisches Kraut auf die Wunden aufgelegt oder die getrockneten Blüten als Droge (Tee) verwendet. Über Erfolge dieser Behandlung ist allerdings nichts niedergeschrieben worden. Die Heilpflanze wurde aber als Volksheilmittel noch lange gegen Infektionen, Husten, Hämorriden, Lungenschwindsucht und vieles andere mehr angewendet. Die Beulenpest, gefolgt von Pestsepsis (Blutvergiftung) und Lungenpest, hat mit Sicherheit auch Reußen nicht verschont und Opfer gefordert. Ein Zeichen dafür könnte die Einrichtung des zweiten Friedhofs in Strehla gewesen sein. In einem Heft des Heimatboten (20) finden sich weitere Beschreibungen zu Auswirkungen der Pest. In Mochau, einem Dorf zwischen Lommatzsch und Döbeln wurde der Pfarrer des Dorfes durch seinen Nachfolger als erstes Pestopfer 1577 ins Kirchenbuch eingetragen. Die Toten wurden wie überall anfangs nicht auf dem Friedhof, sondern ohne Pfarrer von den Angehörigen selbst im eigenen Garten oder auf dem Feld beerdigt, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. In den Jahren 1586-87 starben in diesem Dorf an der Pest 26 Einwohner. Das Pfarrhaus war mit dem Tod von vier Pfarrerstöchtern und einer Magd vermutlich am schwersten betroffen. 1606 schlägt die Seuche mit 14 Opfern erneut zu. Sechs Jahre später, 1613 erreichte die Seuche ihren Höhepunkt. An 157 Tagen starben 126 Personen. Die Toten wurden aber jetzt, wie in Strehla, auf einen neu angelegten Friedhof beerdigt.


1590 war ein Jahr der großen Dürre. Ein Erdbeben soll die Kirchglocken im Meißner Land zum Ertönen gebracht haben. (36,40)
1591 Im Gerichtsbuch 002 von Oschatz 1578-1591 des Staatsarchivs von Sachsen wird in einer Akte von 1591 das spätere Oberreußen in Besitz des „Guntherus von Nischwitz“ beschrieben und dass drei Mann aus dem Vorwerk und vier Mann aus Reußen zum Rittergut Bornitz gehören (29).
1594 hatte Reußen fünf verschiedene Herren, die Rittergüter Bornitz, Merzdorf, Hof, Gröba und Pochra und damit vier unterschiedliche patrimoniale Gerichtsbarkeiten. In Reußen wohnten inzwischen zehn Besessene, von denen zwei dem Rittergut Bornitz, drei zum Rittergut Hof, zwei zu Merzdorf und drei zu Pochra gehörten. Große Feldanteile am Pochraer Berg gehörten zum Rittergut Merzdorf. Das bedeutete, dass Bauern, die Feldanteile am Pochraer Berg bewirtschafteten, dem Rittergut Merzdorf oder Pochra abgabepflichtig waren. Die Zugehörigkeit zum Rittergut Hof ist durch einige Besitzungen der „Von Schleinitz“ über Bornitz und Hof erklärbar.
1597 Durch die Kurfürstlichen Ämter, in der Zuständigkeit des Amtes Oschatz, wurde in Strehla eine Polizeiordnung und wenig später eine Feuerordnung eingeführt. Man kann davon ausgehen, dass auch in den Dörfern derartige Ordnungen von den Herren aufgestellt werden mussten. Diese Ordnungen für die Dörfer hatten sicher keine extra Polizei- oder Feuerordnung, sondern es wurden allgemeine Regeln für das Zusammenleben im Dorf erstellt. Sie beinhalteten Grundsätze zum Handeln bei Feuer, wie das Bereitstellen von Wasser, Leitern und Feuerhaken zum herunterreißen der Dächer, eine Hutungs- Ordnung die das Hüten von Vieh auf Gemeindeland regelte, die Wahl eines Hufenrichters (für größere Dörfer) der auf die Einhaltung der Feldgrößen achtet und vieles andere mehr. Die Nichtbeachtung der zugeteilten Feldgrößen waren die häufigsten Streitigkeiten der Bauern untereinander. In Bayern werden heute noch sogenannte „Feldgeschworene“ in dieses Ehrenamt gewählt. Eine allgemeine Feuerordnung für die Dörfer“ wurde erst 1771 von Friedrich August erlassen.
1598 wütete die Pest erneut in unserer Gegend, so dass in Strehla das Hospital gesperrt werden musste. Das Hospital wurde bereits 1540 auf Grund seines Alters und Zustandes als dringend erneuerungsbedürftig angemahnt. Neben der Schule wurde auch das Hospital aus Geldern des Kirchlehen gebaut und sollte nicht nur zur Pflege der Kranken, sondern auch zur Speisung der Alten und Armen betrieben werden. Die Gelder für die Bekämpfung der Armut wurden aus dem „Gemeinen Kasten“, einer großen Truhe zur Sammlung von Almosen in der Kirche, verwendet. Mit diesen Geldern wurde auch den Kranken aus dem gesperrten Strehlaer Hospital im „Großrügelner Holz“ eine Hütte gebaut, in der sie vom Totengräber gepflegt und versorgt wurden. Einige Anhaltspunkte in sogenannten „Schummerbildern“ könnten auf den ehemaligen Standort der Hütte deuten. Da die Karten zum Erstellen der Schummerbilder erst ab Anfang des 19. Jhd. entstanden ist es aber eher spekulativ. Das“Großrügelner Holz“ ist in alten Karten des 15. und 16. Jhd. als große Waldfläche mit dem heutigen Oberholz, aber eindeutig nicht maßstabsgerecht, dargestellt (8)